Versetzungsklausel rechtfertigt Änderung der Tätigkeit
Auch wenn in einem Arbeitsvertrag eine konkrete Tätigkeit oder Position genannt ist, kann der Mitarbeiter nicht automatisch darauf bestehen, ausschließlich mit der vertraglich beschriebenen Aufgabe betraut zu werden. Eine wirksame Versetzungsklausel oder das Weisungsrecht des Arbeitgebers können eine Änderung der Tätigkeit rechtfertigen.