Der neue Nachweis enthält – wie bisher der Sozialversicherungsausweis – die Versicherungsnummer, Vorname, Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum. Arbeitnehmer erhalten ihn mit der ersten Beschäftigung automatisch oder nachträglich kostenfrei über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung über deren Internetauftritt.
Die Versicherten profitieren von folgenden neuen Vorteilen:
- Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Versicherungsnummernnachweises / Sozialversicherungsausweises muss der zuständigen Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger nicht mehr mitgeteilt werden.
- Unbrauchbare Nachweise müssen nicht mehr an die zuständige Einzugsstelle oder den Rentenversicherungsträger zurückgegeben werden.
- Beschäftigte sind nicht mehr generell verpflichtet, ihrem Arbeitgeber einen Versicherungsnummernnachweis vorzulegen. Diese Pflicht besteht nur noch, wenn dem Arbeitgeber im nunmehr verpflichtenden automatisierten Abruf bei der Datenstelle der Rentenversicherung keine eindeutige Versicherungsnummer zurückgemeldet werden kann.
- Alle bisher ausgestellten Sozialversicherungsausweise bleiben weiterhin gültig.