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Wann eine Befristung zur Vertretung wirksam ist

Eine befristete Beschäftigung zur Vertretung eines Mitarbeiters in Elternzeit kann auch dann rechtmäßig sein, wenn die Vertretungskraft nicht exakt die gleichen Aufgaben wie der Vertretene ausübt. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.