Zu wenige Kandidaten: Verkleinerter Betriebsrat zulässig
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer als die vom Gesetzgeber für die Betriebsgröße vorgesehene Anzahl an Betriebsratsmitgliedern, darf auch ein kleineres Gremium gebildet werden. Die Betriebsratswahl ist dann trotzdem gültig.