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Zuschläge bei regionalen Feiertagen

Für Arbeitnehmer, die nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beschäftigt sind, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob der fragliche Tag am regelmäßigen Beschäftigungsort des Mitarbeiters ein gesetzlicher Feiertag ist. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) nach widersprüchlichen Vorentscheidungen in letzter Instanz.