Kein Verwaltungsakt bei beanstandungsfreier Betriebsprüfung
Die Rentenversicherungsträger werden auch künftig bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen das Verfahren nicht durch einen Verwaltungsakt abschließen. Sie werden jedoch über den sozialversicherungsrechtlichen Status mitarbeitender Angehöriger des Arbeitgebers entscheiden.