Kenntnisnahme von Dienstanweisungen während der Freizeit
Arbeitnehmer*innen müssen eine dienstliche SMS auch während ihrer Freizeit lesen, sofern ihnen aufgrund einer betrieblichen Regelung bekannt ist, dass der Arbeitgeber auf diesem Wege über Arbeitsbeginn und Arbeitsort für den darauffolgenden Tag informiert. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.