
Auslandskrankenschutz
Ihr Krankenversicherungsschutz im Ausland
- Legen Sie bei einer Behandlung im Ausland Ihre Versichertenkarte vor. Auf der Rückseite ist die European Health Insurance Card ( EHIC) integriert.
- Für Bosnien, Türkei und Tunesien nutzen Sie einen Auslandskrankenschein.
- Nehmen Sie zum Arzt am besten auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um sich auszuweisen.
- Die Behandlung orientiert sich in Umfang und Dauer nach den jeweiligen Regelungen des Urlaubslandes – so als wäre man in dem Land versichert.
Auslandsreisen und Corona
Für eine Behandlung wegen Corona gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen Behandlungen im Ausland auch. Die BIG zahlt über die Versichertenkarte bzw. erstattet die Kosten für Leistungen, die im Katalog der Gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind – maximal bis zur Höhe der in Deutschland veranschlagten Kosten.
Behandlungskosten direkt vor Ort bezahlen
- Sie sollen direkt vor Ort bezahlen?:Es kann passieren, dass Sie die Rechnung direkt vor Ort bezahlen sollen. Dann lassen Sie sich bitte eine detaillierte Rechnung über die Behandlung ausstellen. Die BIG ersetzt Ihnen die Kosten für Leistungen, die im Katalog der Gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind – maximal bis zur Höhe der in Deutschland veranschlagten Kosten. Gerne prüfen wir die Kostenbeteiligung auch nach ausländischen Erstattungssätzen. Dazu senden wir Ihre Unterlagen an die ausländische Krankenkasse. Diese prüft nach ihrem Recht. Dies kann bis zu mehreren Monaten andauern. Eine Erstattung erfolgt dann in Höhe der mitgeteilten Abrechnungssätze. Teilt uns die ausländische Krankenkasse keinen Erstattungsbetrag mit, prüfen wir eine Kostenbeteiligung nach deutschem Recht. Die Rechnung reichen Sie uns bitte als Kopie über das Online-Formular in meineBIG ein.
- Niedrigere Erstattung:Die Erstattung ist meist niedriger als Ihre Kosten. Wir empfehlen daher eine private Auslandsreisekrankenversicherung!
Private Auslandskrankenversicherung gibt mehr Sicherheit
Wirklich sicher gehen Sie, wenn Sie zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Mit dieser ist im Fall der Fälle Ihr Rücktransport aus dem Ausland gesichert, Sie genießen einen umfangreichen Versicherungsschutz und Differenzbeträge für z. B. privatärztliche Behandlungen können erstattet werden. Für nähere Auskünfte sind wir gern für Sie da.
Rücktransport und Zusatzkosten absichern
Wirklich sicher gehen Sie, wenn Sie zusätzlich noch eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Mit dieser ist im Fall der Fälle Ihr Rücktransport aus dem Ausland gesichert, Sie genießen einen umfangreichen Versicherungsschutz und Differenzbeträge für z. B. privatärztliche Behandlungen können erstattet werden. Für nähere Auskünfte sind wir gern für Sie da.

In diesen Ländern gilt Ihr BIG-Versicherungsschutz
Die EHIC gilt in folgenden Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern (griechischer Teil) sowie für die Hoheitsgebiete von EU-Staaten wie beispielsweise Martinique, Madeira, Azoren, Grönland oder Gibraltar.
Für Bosnien, Türkei und Tunesien stellen wir Ihnen einen Auslandskrankenschein aus.
Die EHIC gilt nicht für die Kanalinseln, die Isle of Man und die Hoheitsgebiete des Königreichs Niederlande: Niederländischen Antillen (Aruba, Curacao, Bonaire, Saba, Sint Eústatius und der südliche Teil der Insel St. Maarten). Für Reisen in andere Länder dürfen wir keine Kosten übernehmen.
EHIC auch nach Brexit weiterhin gültig
Zum 01.01.2021 haben die Europäische Union und das Vereinigte Königreich ein Handels- und Kooperationsabkommen geschlossen, das unter anderem beinhaltet, dass die EHIC für medizinisch notwendige Leistungen weiterhin gültig ist.
Für Kosten, die nicht von uns übernommen werden dürfen (z. B. ein Rücktransport), empfehlen wir zusätzlich eine Auslandsreisekrankenversicherung bei unserem Kooperationspartner DKV abzuschließen.
- Online-Antrag: Erstattung von Behandlungskosten aus dem Ausland Einfach ein Foto der Rechnung über das Online-Formular in meineBIG einreichen.
Mehr erfahren - Online-Antrag: Auslandskrankenschein für Bosnien, Türkei und Tunesien Für Bosnien, Türkei und Tunesien brauchen Sie einen Auslandskrankenschein. Hier bestellen Sie ihn mit wenigen Klicks.
Mehr erfahren
Details zur EHIC
Erfahren Sie auf der Seite von schengenvisainfo.com weitere Details rund um die Gesundheitsversorgung in der EU über die EHIC.
00800.54565455 - unsere Nummer aus dem Ausland
Sind Sie in Spanien, Italien, Frankreich, Österreich oder den Niederlanden, erreichen Sie die BIG vom Festnetz aus unter 00800.54565455 kostenlos. Aus dem türkischen Festnetz wählen Sie die kostenlose 00800.491.54565455.
