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Rehasport-Gruppe übt Planken.

Rehasport und Funktionstraining

Rehasport und Funktionstraining unterstützen Sie bei der Stärkung Ihrer Leistungsfähigkeit und dem gezielten Ausgleich körperlicher Funktionsschwächen nach einer Erkrankung oder bei einer Behinderung.

Rehasport

Zum Rehasport zählen bewegungstherapeutische Übungen, die Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft und physische Leistungsfähigkeit stärken sollen. Das können Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen oder Bewegungsspiele in Gruppen (auch speziell für Herzpatienten) sein.

Funktionstraining

Funktionstraining ist immer zielgerichtet auf ein Organ oder Körperteil und soll Funktionen erhalten und Beschwerden lindern oder beseitigen. Anwendungsgebiete sind unter anderem degenerative und entzündliche Veränderungen der Bewegungsorgane wie Rheuma und Osteoporose. Als Funktionstraining gelten zum Beispiel Trocken- und Wassergymnastik.

So beantragen Sie Rehasport oder Funktionstraining

Rehasport und Funktionstraining findet immer in festen Gruppen statt. Ein reines Gerätetraining zählt nicht dazu. Es können maximal 50 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 18 Monaten genehmigt werden. Bei bestimmten Krankheiten sind auch mehr Übungseinheiten für längere Zeiträume möglich. Funktionstraining wird normalerweise für 12 Monate bewilligt.
  1. Ihr Arzt verschreibt Ihnen Rehasport oder Funktionstraining, wenn er es für medizinisch notwendig hält.
  2. Sie reichen eine Kopie der Verordnung bei uns ein – gern online über meineBIG – und teilen uns auf der Verordnung Ihren Anbieter mit. Hier geht's zum Online-Antrag für Rehasport oder Funktionstraining.
  3. Die BIG prüft den Antrag und meldet sich bei Ihnen.

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