Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

Die meisten Gesundheitsleistungen übernimmt die BIG für Sie direkt über Ihre Versichertenkarte – oft, ohne dass Sie es überhaupt bemerken. Bei einigen Leistungen ist jedoch ein Eigenanteil vorgesehen, den Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter selbst tragen – zum Beispiel bei Medikamenten oder einem Krankenhausaufenthalt.
Frau füllt Formulare aus.

Inhalt

Auf dieser Seite haben wir für Sie alle wichtigen Infos zu Zuzahlungen und der Möglichkeit einer teilweisen Zuzahlungsbefreiung zusammengestellt. Rechnen Sie mit unserem praktischen Tool aus, wie viel Zuzahlungen Sie jährlich höchstens zahlen! 

Für diese Eigenanteile gilt eine gesetzlich festgelegte Belastungsgrenze. Sobald Sie diese erreicht haben, übernimmt die BIG die weiteren Zuzahlungen für den Rest des Jahres. Wir unterstützen Sie gerne dabei – von der Berechnung bis zur Befreiung.

Was sind eigentlich gesetzliche Zuzahlungen?

Wenn Sie bestimmte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, übernimmt die BIG als gesetzliche Krankenkasse einen Großteil der Kosten – allerdings nicht immer vollständig. Den verbleibenden Anteil nennt man Zuzahlung.

Diese kleinen Beträge können sich über das Jahr hinweg summieren. Deshalb ist es gut zu wissen, welche Leistungen betroffen sind – und wann Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen können.

Wichtig

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren fallen keine Zuzahlungen an – mit Ausnahme der Fahrkosten.

Zuzahlungen und Eigenanteile im Überblick

Leistung
Höhe der Zuzahlung
Besonderheiten
Arznei- und Verbandmittel entsprechend Packungsgröße10 % des Preises (mind. 5 €, max. 10 €)Liegt der Preis unter 5 €, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis.
Fahrkosten10 % (mind. 5 €, max. 10 €, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten)Auch Auch unter 18-Jährige müssen hier ggf. zuzahlen.
Häusliche Krankenpflege10 % der Kosten + 10 € je VerordnungMaximal 28 Kalendertage pro Jahr
Haushaltshilfe10 % (mind. 5 €, max. 10 € je Kalendertag)
Heilmittel, z. B. Bäder, Massagen, Krankengymnastik10 % je Maßnahme + 10 € je Verordnung
Hilfsmittel: zum Verbrauch bestimmt, z. B. Inkontinenzartikel10 % pro Packung, max. 10 € pro MonatMax. 10 € pro Monat
Hilfsmittel: nicht zum Verbrauch bestimmt, z. B. Roll- und Toilettenstühle10 % (mind. 5 €, max. 10 €)
Krankenhausbehandlung10 € täglichMaximal 28 Tage pro Jahr
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation10 € täglichGilt auch für Mutter-/Vater-Kind-Kuren; bei Anschlussheilbehandlungen ebenfalls max. 28 Tage pro Jahr.

Was bedeutet „Belastungsgrenze“?

Die gesetzliche Krankenversicherung schützt Sie vor einer finanziellen Überforderung. Deshalb gibt es eine Grenze, wie viele gesetzliche Zuzahlungen pro Jahr zu leisten sind: die Belastungsgrenze.

Die Belastungsgrenze liegt bei

  • 2 % Ihres jährlichen Familienbruttoeinkommens
  • 1 %, wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden

Zusätzlich werden Freibeträge abgezogen

Diese Beträge werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, bevor Ihre persönliche Belastungsgrenze berechnet wird:

  • Für Ehe- oder Lebenspartner: 6.111 €
  • Für jedes Kind: 8.952 €

Servicetool: Rechnen Sie bequem Ihre Belastungsgrenze aus

Belastungsgrenze einfach berechnen

Berechnen Sie mit unserem Zuzahlungsrechner Ihre Belastungsgrenze – ausgenommen ist die Berechnung für Zahnersatz.

Infografik: Wie hoch sind meine Zuzahlungen maximal?

Infografik: Was ist wichtig bei den Zuzahlungen

© BIG / BIG

Die Höhe der Zuzahlungen richtet sich nach dem Alter und danach, ob jemand eine chronische Krankheit hat oder nicht. Verschaffen Sie sich einen Überblick in unserer Infografik!

Schritt für Schritt zur Zuzahlungsbefreiung

Wir machen es Ihnen leicht, die Befreiung zu beantragen. Damit wir Ihren Antrag prüfen können, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  1. 1

    Belege sammeln

    Sammeln Sie alle Belege und Rechnungen über geleisteten Zuzahlungen z. B. von Medikamenten, Hilfsmitteln, Krankenhaus etc. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Name auf den Belegen ausgewiesen ist.
  2. 2

    Nachweise raussuchen

    Diese Nachweise benötigen wir: Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid), ggf. Nachweise über unterhaltsberechtigte Angehörige, ggf. ärztliche Bescheinigung bei chronischen Erkrankungen
  3. 3

    Belastungsgrenze berechnen

    Berechnen Sie gerne vorab schon Ihre Belastungsgrenze mit unserem Tool👆
  4. 4

    Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen

    Stellen Sie Ihren Antrag bequem online über unser Online-Formular.
    Zum Online-Formular
Unser Tipp:

Sie können den gesamten Betrag bis zur Belastungsgrenze auch direkt zu Jahresbeginn zahlen. Dann erhalten Sie die vorsorgliche Befreiung – und müssen sich das ganze Jahr keine Gedanken mehr machen.

Zuzahlungsbefreiung für chronisch kranke Menschen im Detail

Wenn Sie an einer schweren chronischen Erkrankung leiden, können Sie von einer reduzierten Belastungsgrenze profitieren: Sie zahlen dann höchstens 1 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für gesetzliche Zuzahlungen.

Voraussetzungen sind:

  • Sie befinden sich seit mindestens einem Jahr in Dauerbehandlung, also mindestens ein Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Erkrankung
    und
  • mindestens eines der folgenden Kriterien trifft auf Sie zu:
    - Pflegegrad 3 oder höher
    - eine anerkannte Behinderung oder Erwerbsminderung von mindestens 60 %
    - ohne regelmäßige medizinische Behandlung würde sich Ihre Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmern
  • Wichtig:

    Bitte lassen Sie sich den Status durch eine ärztliche Bescheinigung oder Ihren Schwerbehindertenausweis nachweisen und reichen sie beim Antrag mit ein.

Zuzahlungsbefreiung einfach erklärt

Datenschutzhinweis

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Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=dRcqmvzXEgo

Zuzahlungsbefreiung einfach erklärt

Die Zuzahlungsbefreiung schränkt die Ausgaben ein, die du für medizinische Hilfen (Krankenhaus, Medikamente, Hilfsmittel, etc) ausgeben musst. Im Video erklären wir dir, was das bedeutet und wie du deine persönliche Belastungsgrenze ermitteln kannst.

Fragen und Antworten zur Belastungsgrenze und Rückerstattung

FAQ Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung - allgemein