Hilfsmittel zur Kommunikation
Fragen zu Kommunikationshilfen
Kommunikationshilfen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für eine Kommunikationshilfe benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte einem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Ja, das Rezept zur Versorgung mit einer Kommunikationshilfe reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein.
Als erstes findet gemeinsam mit Ihnen ggf. im Beisein Ihrer Angehörigen, Ihrem Arzt, Therapeuten oder Pädagogen eine Beratung statt. Die Erstberatung erfolgt zu Hause oder beim Vertragspartner. Während der Erstberatung wird Ihre Versorgungssituation analysiert und der Versorgungsbedarf ermittelt. Dabei können Sie Kommunikationshilfen testen.
Danach reicht der Vertragspartner das Rezept über die ausgewählte Kommunikationshilfe bei der BIG ein. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie in einem persönlichen Zweittermin von Ihrem Vertragspartner das auf Ihre Bedürfnisse ausgelegte Gerät. Der Vertragspartner nimmt die passenden Einstellungen vor und weist Sie, Ihre Angehörigen und Betreuer sowie ggf. Therapeuten in den Gebrauch und in die Pflege des Gerätes ein.
Der Vertragspartner bietet eine Service-Hotline von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr an.
Wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline des Vertragspartners, von dem Sie das Gerät erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung oder tauscht das defekte Gerät aus.
Kommunikationshilfen sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit der Versorgung nicht zufrieden sind. Möchten Sie den Vertragspartner wechseln, organisieren wir für Sie unbürokratisch den Wechsel zu einem neuen Vertragspartner.
Für Kommunikationshilfen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass für Blitz-/Vibrationswecker neben der gesetzlichen Zuzahlung ein Eigenanteil in Höhe von 15,00 Euro für den Gebrauchsgegenstandsanteil anfällt. Für Funk-Babysender beträgt der Gebrauchsgegenstandseigenanteil 25,00 Euro.