Sitzhilfen
Beachten Sie bitte, dass wir bei einer Versorgung mit Hilfsmitteln von Leistungserbringern, die nicht Vertragspartner der BIG direkt gesund sind, keine Kosten übernehmen können.
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Fragen zu Sitzhilfen
Zu den Sitzhilfen zählen Sitzschalen inklusive den dazugehörigen Fahr-/Untergestellen, Therapiestühle, modulare Kindersitzsysteme, Arthrodesenkissen und –stühle. Sie werden in der Regel als konfektionierte Produkte abgegeben. In medizinisch begründeten Fällen ist eine individuell gefertigte Sitzhilfe notwendig.
Sitzhilfen werden vorwiegend für Kinder verwendet, um Fehlhaltungen oder Instabilitäten beim Sitzen zu korrigieren und ihnen ein beschwerdefreies, entlastendes Sitzen zu ermöglichen. Herkömmliche oder angepasste Bürostühle zählen nicht zu den Sitzhilfen.
Sitzhilfen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für Sitzhilfen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Nein, betragen die Kosten für eine Sitzhilfe bis zu 200,00 EUR Netto oder ist eine Reparatur bis zu 250,00 Euro Netto erforderlich, ist keine Genehmigung nötig.
Ja, betragen die Kosten für eine Sitzhilfe mehr als 200,00 EUR Netto, ist eine Genehmigung nötig. In diesem Fall reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der BIG ein.
Zu Beginn der Versorgung ermittelt der Vertragspartner Ihrer Wahl Ihren individuellen Versorgungsbedarf. Hierzu wird bei Ihnen zu Hause ein Beratungs- und Informationsgespräch durchgeführt, bei dem nicht zuletzt auch die häuslichen Gegebenheiten (z. B. Türbreite) und evtl. bestehende Allergien in Bezug auf verwendete Materialien berücksichtigt werden. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Die Sitzhilfe wird Ihnen anschließend nach Hause geliefert. Dort gibt der Vertragspartner Ihnen und bei Bedarf Ihren Angehörigen und sonstige Pflegepersonen eine Einweisung in den Gebrauch und die Pflege der Sitzhilfe. Zudem erhalten Sie Informationen zur Erkennung von Komplikationen bei der Nutzung sowie zu vorgeschriebenen Wartungen und sicherheitstechnischen Kontrollen. Falls notwendig werden Anpassungen an der Sitzhilfe vorgenommen.
Haben Sie weiteren Beratungsbedarf, kontaktieren Sie bitte Ihren Vertragspartner. Er steht Ihnen während der üblichen Geschäftszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie die Sitzhilfe erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzhilfsmittel zur Verfügung oder tauscht das Hilfsmittel aus.
Die Sitzhilfen sind in der Regel Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Für Sitzhilfen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen grundsätzlich eine Versorgung ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für eine Sitzhilfe, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie entstehende Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass für einen behindertengerechten Autokindersitz neben der gesetzlichen Zuzahlung ein Eigenanteil in Höhe von 100,00 Euro für den Gebrauchsgegenstandsanteil bis zum 12. Geburtstag anfällt.