Sonstige Applikationshilfen
Fragen zu sonstigen Applikationshilfen
Zu den sonstigen Applikationshilfen zählen z. B. Spritzen, Pens, Pumpen und Verbrauchsmaterialien für die Infusionstherapie. Damit werden Arzneimittel oder medizinisch indizierte Lösungen verabreicht.
Sonstige Applikationshilfen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für sonstige Applikationshilfen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Ja, für die Versorgung mit sonstigen Applikationshilfen reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl das Rezept zur Genehmigung bei der BIG ein.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.
Für sonstige Applikationshilfen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung.
Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die mehrkostenpflichtige Versorgung schriftlich bestätigen.