Arzneimittel: Das übernimmt die BIG für Sie

Wenn Sie ärztlich verordnete Arzneimittel benötigen, übernimmt die BIG in der Regel die Kosten. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Kostenübernahme möglich ist, welche Regelungen gelten und wie Sie Zuzahlungen vermeiden oder reduzieren können.

Inhalt

Die BIG übernimmt für verschreibungspflichtige Medikamente auf einem Kassenrezept die Kosten bis zum gesetzlichen Festbetrag. Blutzuckerteststreifen sowie weitere Hilfsmittel bei Diabetes erhalten Sie über ein separates Rezept bei einem BIG-Vertragspartner. Kinder unter 18 Jahren sind in der Regel von Zuzahlungen befreit.

Arzneimittel auf Rezept

Wenn Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein Medikament verordnet, übernimmt die BIG die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie zugelassen, nicht ausgeschlossen und notwendig sind. Bitte beachten Sie:

- Ärztlich verordnete Medikamente müssen in der Apotheke eingelöst werden.
- Nicht erstattungsfähige Präparate (z. B. bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Lifestyle-Produkte) zahlen Sie selbst.
- Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfallen die Zuzahlungen vollständig.

Zuzahlungen & Befreiungen

Für verordnete Arzneimittel fällt eine gesetzliche Zuzahlung an:
- 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Medikament.
- Liegt der Preis unterhalb der gesetzlichen Festbetragsgrenze, kann die Zuzahlung entfallen.
- Wenn Ihre jährliche Belastung 2 % (bei chronisch Kranken 1 %) Ihres Bruttoeinkommens übersteigt, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Rabattverträge & Generika

Die BIG schließt mit pharmazeutischen Herstellern Rabattverträge ab. Dadurch erhalten Sie in der Apotheke meist ein wirkstoffgleiches, aber kostengünstigeres Arzneimittel.
- Ihr Arzt kann den Austausch ausschließen, wenn medizinisch notwendig (Aut-Idem-Regelung)
- So tragen Sie aktiv dazu bei, die Gesundheitskosten niedrig zu halten – ohne Abstriche bei der Qualität Ihrer Behandlung.

Empfängnisverhütung

Die BIG übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie die Antibabypille, Spirale oder das Verhütungspflaster bis zuIhrem 22. Geburtstag. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Mehr zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Cannabis als Arzneimittel

Wenn herkömmliche Therapien nicht ausreichen, kann Cannabis als Arzneimittel helfen. Ärztinnen und Ärzte mit bestimmten Qualifikationen können Cannabis in bestimmten Formen verschreiben. Erfahren Sie hier, wie Sie einen Antrag stellen und was dabei zu beachten ist.

Arzneimittel - Fragen und Antworten

50 Euro für alternative Arzneimittel bei leichten Symptomen

Für Medikamente der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie halten wir ein jährliches Budget von bis zu 50 Euro bereit.

Zuschuss zu natürlichen Arzneimitteln