Kostenübernahme bis zum Festbetrag
Die BIG übernimmt die Kosten für Medikamente bis zu einem gesetzlichen Festbetrag. Ist ein Arzneimittel teurer, fallen zusätzliche Kosten für Sie an. In diesem Fall wird Ihr Arzt oder Ihr Apotheker Sie aber rechtzeitig darauf hinweisen und beraten.
Frei verkäufliche Medikamente („verordnungsfrei“) zahlt die BIG nicht. Das sind meist Medikamente, die Ihr Arzt Ihnen auf einem grünen Rezept aufschreibt.
Kinder sind von Zuzahlungen befreit
Versicherte unter 18 Jahren zahlen grundsätzlich nichts dazu. Eine Ausnahme sind Medikamente, die einen Festbetrag haben. Hier müssen auch Kinder die Differenz zwischen Festbetrag und Abgabepreis zahlen. Für Kinder unter zwölf Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen (bis 18 Jahre) zahlt die BIG auch frei verkäufliche Medikamente, die auf Kassenrezept verschrieben werden. Für Medikamente mit einem sehr geringen Abgabepreis oder zweifelhaftem therapeutischen Nutzen werden die Kosten nicht übernommen
Rabattverträge
Um steigende Arzneimittelausgaben abzufedern, hat die BIG mit Medikamentenherstellern Rabattverträge geschlossen. So erhalten Sie als Kunden hochwertige Medikamente und der Versichertengemeinschaft werden höhere Kosten erspart. Gibt es also für Ihr verschriebenes Präparat ein Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff von einem Rabatthersteller, erhalten Sie in der Apotheke dieses Arzneimittel. Nach diesem Prinzip gibt es Verträge für Generika, Originalarzneimittel, Wirkstoffe und Analog-Insuline für Diabetiker.
Liste der rabattierten Arzneimittel Juli 2024
- Rabattarzneimittel-Juli2024.pdf PDF, 626 kB, nicht barrierefrei
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Zuzahlungen
Grundsätzlich gibt es bei allen Medikamenten Zuzahlungen. Das gilt auch, wenn es für das Medikament einen Rabattvertrag gibt. Die Zuzahlung liegt zwischen 5 und 10 Euro.
Einige sehr günstige Arzneimittel wurden jedoch vom Gesetzgeber zuzahlungsbefreit.
Eine Übersicht, welche Medikamente komplett von der Zuzahlung befreit sind, finden Sie auf der Seite des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen.
Arzneimittel ganz ohne Zuzahlung
Auf der Website des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen können Sie nach den zuzahlungsfreien Arzneimittel suchen. Bitte achten Sie auf die mg-Angabe (Stärke) und die Packungsgröße, denn die Befreiungen werden für jede einzelne Packung ermittelt.
Besonderheiten für Diabetiker: Analog-Insuline und Hilfsmittel über bestimmte Vertragspartner
Blutzuckerteststreifen erhalten Sie in jeder (Online-)Apotheke. Benötigen Sie darüber hinaus Hilfsmittel wie Nadeln, Pens, Lanzetten etc., dann schauen Sie in unsere Vertragspartnerliste. Die dort genannten Unternehmen sind zur Abgabe von Hilfsmitteln berechtigt und Sie erhalten bei diesen alle Produkte aus einer Hand.
Für die Behandlung des Diabetes mellitus Typ II dürfen Analog-Insuline nur noch verschrieben werden, wenn die Kosten nicht höher sind als die Kosten für Humaninsuline. Um Diabetiker weiter mit diesen Medikamenten versorgen zu können, hat die BIG mit Herstellern für Analog-Insuline Rabattverträge abgeschlossen. Nur mit diesen Rabattverträgen dürfen die Ärzte Ihnen diese Medikamente verschreiben!
Vertragspartnerliste
- Vertragspartnerliste Eine Liste von Partnern der BIG können Sie hier einsehen.
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Cannabis als Arzneimittel
Patienten, die schwerstkrank sind, können im Einzelfall Cannabis als Fertigarzneimittel mit cannabisähnlichen Wirkstoffen, Extrakten oder getrockneten Cannabisblüten auf Rezept erhalten.
- Wann ist Cannabis als Medikament möglich? Der behandelnde Arzt prüft, ob Cannabis als Medikament eine Therapiemöglichkeit ist. Dabei ist wichtig, dass alle sonstigen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind und Cannabis eine geeignete Alternative ist, um Besserung zu erreichen. Daraufhin entscheidet der Arzt, ob ein ausführlich begründeter Antrag für eine Verordnung von Cannabis gestellt wird. In dem Antrag sind unter anderem die Fragen zu klären: Welche Arzneimittel wurden bisher angewendet? Sind noch Therapiealternativen vorhanden und falls ja, weshalb können diese gegebenenfalls nicht zur Anwendung kommen? Ihr Arzt kann Sie hier ausführlich beraten.
- Wichtig für Sie: Ob die Voraussetzungen für eine Cannabis-Therapie im Einzelfall erfüllt sind, prüft die BIG nach Antrag des Patienten gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
- Erst nach der Genehmigung darf Ihr Arzt Ihnen das Medikament verschreiben. Der Arzt muss sich dabei an die Betäubungsmittelvorschriften halten.
- Alle Cannabis-Präparate gibt es ausschließlich in der Apotheke.
- Der Eigenanbau – selbst zu medizinischen Zwecken – und seine Verwendung zu Rauschzwecken sind weiterhin verboten.
Empfängnisverhütung
- Die BIG zahlt empfängnisverhütende Mittel (z.B. Pille oder Spirale), die der Arzt verschrieben hat, für Versicherte bis zum 22. Geburtstag.
- Dafür ist es wichtig, dass der Arzt ein Kassenrezept ausstellt und direkt mit uns abrechnet.
- Weitere Kosten übernimmt die BIG nur bei medizinischer Notwendigkeit. Die Feststellung erfolgt durch den Arzt.
- Infos zur Zuzahlungsbefreiung Grundsätzlich zahlt jeder Versicherte über 18 Jahre einen Eigenanteil für bestimmte Leistungen. Sobald Sie als Versicherter eine bestimmte Belastungsgrenze erreichen, springt die BIG ein und befreit Sie für den Rest des Jahres von Zuzahlungen. Berechnen Sie mit unserem Zuzahlungsrechner Ihre Belastungsgrenze.
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