Arzneimittel auf Rezept: So übernimmt die BIG die Kosten

Wenn Ihr Arzt Ihnen ein verschreibungspflichtiges Medikament verordnet, übernimmt die BIG in der Regel die Kosten bis zum gesetzlichen Festbetrag.
Liegt der Preis über diesem Betrag, können Mehrkosten anfallen.
Junge Mann in der Apotheke

Inhalt

Wenn Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein Medikament verordnet, übernimmt die BIG die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel, sofern sie zugelassen, nicht ausgeschlossen und notwendig sind.
Bitte beachten Sie:

Ärztlich verordnete Medikamente müssen in der Apotheke eingelöst werden.

Nicht erstattungsfähige Präparate (z. B. bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Lifestyle-Produkte) zahlen Sie selbst.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfallen die Zuzahlungen vollständig.

Tipp: Fragen Sie in der Apotheke nach einem wirkstoffgleichen Präparat mit Rabattvertrag – das spart Kosten, ohne die Wirksamkeit zu beeinflussen.

  • Ärztlich verordnete Medikamente müssen in der Apotheke eingelöst werden.
  • Nicht erstattungsfähige Präparate (z. B. bestimmte Nahrungsergänzungsmittel oder Lifestyle-Produkte) zahlen Sie selbst.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfallen die Zuzahlungen vollständig.

Wichtig für Sie zu wissen

  • Nur ärztlich verordnete Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung werden übernommen.
  • Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. frei verkäufliche Schmerzmittel, Vitamine oder Nahrungsergänzungsmittel) sind normalerweise nicht übernahmefähig.
  • Kinder bis 12 Jahre (bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis 18) erhalten bestimmte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ebenfalls über die BIG, wenn sie auf Kassenrezept verordnet wurden.
  • Rezeptgültigkeit: Ein Rezept ist in der Regel 28 Tage gültig.

Besonderheiten für Diabetiker

Diabetiker erhalten spezielle Unterstützung bei Insulin und Hilfsmitteln:

  • Blutzuckerteststreifen erhalten Sie in jeder (Online-)Apotheke.
  • Für Nadeln, Pens, Lanzetten und andere Hilfsmittel nutzen Sie unsere Vertragspartnerliste. Dort erhalten Sie alle Produkte aus einer Hand.
  • Analog-Insuline bei Typ-II-Diabetes dürfen nur verschrieben werden, wenn die Kosten nicht höher sind als für Humaninsuline.

Die BIG hat mit Herstellern von Analog-Insulinen Rabattverträge abgeschlossen. Nur über diese Verträge dürfen Ärzte diese Medikamente verordnen. Nutzen Sie die Vertragspartnersuche für Diabetes-Hilfsmittel, um schnell den passenden Anbieter zu finden.

So erhalten Sie Ihr verschriebenes Medikament in der Apotheke

• Ausnahme: Ihr Arzt kann den Austausch ausdrücklich ausschließen („aut idem“), dann erhalten Sie das namentlich verordnete Originalpräparat. • Wenn Sie ein Wunscharzneimittels haben, ist nur eine Erstattung nach Amnog-Vorgabe (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) möglich. In der Apotheke übernehmen Sie den Gesamtbetrag in Vorleistung. Die BIG erstattet Ihnen dann anteilig nach den Amnog-Vorgaben einen Anteil zurück.

  1. 1 Die Apotheke prüft automatisch, ob ein Rabattvertrag vorliegt und ob es ein wirkstoffgleiches günstigeres Arzneimittel (Generika) gibt. Sie müssen in der Regel nichts weiter tun, außer das Rezept vorzulegen, das auf Ihrer Versicherten-Karte oder über die E-Rezept-App abrufbar ist.
    Alles rund ums E-Rezept
  2. 2 Ausnahme: Ihr Arzt kann den Austausch ausdrücklich ausschließen („aut idem“), dann erhalten Sie das namentlich verordnete Originalpräparat.
  3. 3 Wenn Sie ein Wunscharzneimittels haben, ist nur eine Erstattung nach Amnog-Vorgabe (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) möglich. In der Apotheke übernehmen Sie den Gesamtbetrag in Vorleistung. Die BIG erstattet Ihnen dann anteilig nach den Amnog-Vorgaben einen Anteil zurück.

Praktische Hinweise zu Arzneimitteln

  • Folgeverordnungen: Wenn Sie ein Medikament regelmäßig benötigen, kann Ihr Arzt eine Wiederholungsrezept ausstellen, sodass Sie nicht jedes Mal ein neues Rezept brauchen.
  • Reise & Ausland: Für Auslandsaufenthalte können Sie sich eine ärztliche Bescheinigung für Ihre Medikamente ausstellen lassen.
  • Zuzahlungsbefreiung: Wenn Ihre jährliche Belastung durch Zuzahlungen 2 % Ihres Bruttoeinkommens (bei chronisch Kranken 1 %) übersteigt, können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen.