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Das ist bei Cannabis als Medikament wichtig zu wissen:
- Cannabis kann nur dann verschrieben werden, wenn andere Behandlungsmöglichkeiten nicht ausreichen oder nicht vertragen werden.
- Eine Verordnung ist immer ärztlich begründet und erfolgt nur auf Rezept.
- Eigenanbau von Cannabis ist nicht erlaubt und gehört nicht zu den Leistungen der Krankenkasse.
- Cannabispräparate sind keine pflanzlichen Hausmittel, sondern medizinisch geprüfte Arzneimittel mit klarer Dosierung und Wirkung.
Wann kommt Cannabis als Medikament infrage?
In bestimmten Fällen kann Cannabis zur Behandlung schwerer Erkrankungen eingesetzt werden – zum Beispiel, wenn andere Therapien nicht ausreichend geholfen haben oder starke Nebenwirkungen aufgetreten sind. Ärztinnen und Ärzte können Cannabis in drei Formen verschreiben; welche Form für Sie geeignet ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt individuell:
- Fertigarzneimittel mit cannabisähnlichen Wirkstoffen
- Extrakte
- getrocknete Cannabisblüten
Wer darf Cannabis ohne Genehmigung verordnen?
Seit einer Gesetzesänderung im Oktober 2024 dürfen bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte Cannabis als Arzneimittel auch ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse verordnen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das betrifft Ärztinnen und Ärzte folgender Fachrichtungen:
- Allgemeinmedizin
- Anästhesiologie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
- Innere Medizin (einschließlich der Schwerpunkte wie Angiologie, Diabetologie, Gastroenterologie, Kardiologie, Onkologie, Pneumologie, Rheumatologie u. a.)
- Neurologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
Darüber hinaus dürfen auch Ärztinnen und Ärzte mit diesen Zusatzqualifikationen Cannabis ohne vorherige Genehmigung verordnen:
- Geriatrie
- Medikamentöse Tumortherapie
- Palliativmedizin
- Schlafmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
Wann ist eine Genehmigung notwendig?
Gehört Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nicht zu den oben genannten Fachrichtungen, muss vor der ersten Verordnung ein Antrag bei der BIG gestellt werden.
In diesem Antrag begründet der Arzt, warum Cannabis eine geeignete Therapie sein kann. Die BIG prüft dies gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst (MD). Sobald der Antrag genehmigt ist, kann das Rezept ausgestellt und das Medikament in der Apotheke abgegeben werden.
Rechtliche Grundlage für Cannabis als Medikament seit April 2024
- Seit dem April 2024 fällt die Verordnung von Cannabisarzneimitteln nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
- Das bedeutet: Cannabis wird jetzt wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel behandelt.
- Sie erhalten es ausschließlich in Apotheken – eine sichere und kontrollierte Abgabe ist weiterhin gewährleistet.