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Mann betastet Ferse

Fersensporn: Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESTW) bei chronischen Fersenschmerzen

Bei chronischen Fersenschmerzen – genauer bei einem Fersensporn unter dem Fuß – bauen sich die Schmerzen häufig nach und nach weiter auf. Zu Beginn spürt man sie „nur“ direkt beim Auftreten. Entwickeln sich die Beschwerden weiter, sind die Schmerzen sogar in ruhender Position ohne jegliche Belastung zu spüren. Neben einigen konventionellen Behandlungsmethoden, übernimmt die BIG bei bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten einer Stoßwellentherapie.

Was funktioniert eine Stoßwellentherapie?

Über elektromagnetisch erzeugte Druckwellen werden bei der Stoßwellentherapie Verkalkungen oder ähnliche Ablagerungen wie z.B. auch Nierensteine an einer bestimmten Körperstelle entfernt. Das Gerät wird dann genau an dieser Stelle ausgerichtet. Muskeln, Organe oder z. B. die Haut bleiben dabei unberührt und unverletzt.

Die Stoßwellentherapie zur Behandlung von Fersenschmerzen beim Fersensporn (Fasciitis plantaris) kann als fokussierte oder radiale ESWT erbracht werden. Hierbei werden bei der fokussierten ESWT Stoßwellen und bei der radialen ESWT Druckwellen mittels eines Therapiegeräts von außen in das zu behandelnde Gewebe eingebracht.

Wirksamkeit der Stoßwellentherapie

Die Wirksamkeit der Stoßwellentherapie ist bei orthopädischen Erkrankungen wie z. B. einem Tennisarm oder einer sogenannten Kalkschulter nicht eindeutig belegt. Daher werden die Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nur bei der Diagnose Fersenschmerz bei Fersensporn können die Kosten über die Versichertenkarte unter bestimmten Bedingungen abgerechnet werden, da hier die Wirkung nachvollziehbar belegt ist.

Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme bei einem Fersensporn?

Die Kosten für eine Stoßwellentherapie (ESTW) können zur Behandlung von Fersenschmerzen bei einem Fersensporn für maximal drei Sitzungen je betroffenen Fuß über die Versichertenkarte abgerechnet werden, wenn

  • die Diagnose seit mindestens 6 Monaten besteht und
  • andere Therapien mit Medikamenten wie z.B. Kortison, Physiotherapie und Schuheinlagen in diesen 6 Monaten keine Besserung gebracht haben.

Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine Abrechnung über die BIG erfüllt sind, entscheidet der behandelnde Arzt. Eine Kostenerstattung der BIG für eine privat in Rechnung gestellte ESTW ist nicht möglich.

Folgende Ärzte können die Kosten für die ESTW abrechnen:

  • Orthopäden.
  • Unfallchirurgen
  • Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin

Für wen ist eine Stoßwellentherapie nicht oder nur eingeschränkt geeignet?

Nicht für jeden ist eine Stoßwellentherapie geeignet. So sollten Schwangere, Patienten mit einem Tumor, einer Blutgerinnungserkrankungen oder einem Herzschrittmacher auf eine Stoßwellentherapie verzichten bzw. die Risiken mit dem Arzt oder der Ärztin genau abklären.

Ratgeber Fersensporn

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