
Bei der BIG stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen die vertraglich vereinbarten Kosten für ärztlich verordnete Heilmittelbehandlungen. Sie zahlen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen vor der ersten Behandlung direkt bei Ihrem Therapeuten.
Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Heilmittelbehandlungen und wie wir Sie auf Ihrem Weg zur Genesung unterstützen können.
Heilmittelbehandlungen nutzen
- Verordnung vom Arzt: Für Heilmittelbehandlungen benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt. Er beschreibt Ihre Symptome und Beschwerden und begründet die medizinische Notwendigkeit der Heilmittelbehandlung.
- Vorherige Genehmigung nicht nötig: Die Verordnung müssen Sie nicht bei uns einreichen. Sie können diese direkt bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung in Anspruch nehmen.
Hier finden sie zugelassene Heilmittelerbringer: - Behandlung kann direkt beginnen: Sie gehen mit der Verordnung direkt zu Ihrem Therapeuten und können direkt mit der Behandlung starten. Für die Behandlung legen Sie Ihrem Therapeuten einfach Ihre Versichertenkarte und Ihre Verordnung vor. Mit Ihrer Unterschrift auf der Rückseite der Verordnung bestätigen Sie, dass die Behandlungen bei Ihnen durchgeführt wurden.
- Gültigkeit Ihrer Verordnung: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung Ihrer Verordnung beginnen. Liegt ein dringender Behandlungsbedarf vor, muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, dies vermerkt Ihr Arzt dann auf Ihrer Verordnung. Werden diese Fristen verpasst, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss vom Ihrem Arzt neu ausgestellt werden. Die verordneten Behandlungen müssen innerhalb von 12 Wochen durchgeführt werden, da die Verordnung dann ihre Gültigkeit verliert.
Alle Leistungen im Überblick
Heilmittelverordnung über längere Zeiträume Therapien
Bei bestimmten Diagnosen sind längere Physio-, Sprach- und Ergotherapie-Maßnahmen möglich. Neu dazugekommen sind das Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems), die Glasknochenkrankheit sowie schwere Verbrennungen und Verätzungen. Ein Rezept für eine Physio- oder andere Therapien kann wiederholt für je zwölf Wochen ausgestellt werden.
Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung
Für Heilmittelbehandlungen zahlen Sie nur die gesetzlichen Zuzahlungen vor der ersten Behandlung direkt bei Ihrem Therapeuten. Informationen zur Zuzahlungsbefreiung finden Sie hier.