
Unterkunft und Verpflegung ärztliche Behandlung Krankenpflege Versorgung mit allen notwendigen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Therapie- und Operationsmethoden mit fortschrittlichster Technik
Einweisung ins Krankenhaus
Erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Einweisung für eine stationäre Behandlung im Krankenhaus, können Sie damit direkt ein zugelassenes Krankenhaus Ihrer Wahl aufsuchen. Sie müssen die Verordnung nicht zur Genehmigung an die BIG senden.
Nur wenn Sie in Berlin oder Brandenburg wohnen, senden Sie uns bitte Ihre Verordnung zu. Am schnellsten geht das per E-Mail mit einer kurzen Nachricht, damit wir Ihr Anliegen schnell zuordnen können. Wir senden Ihnen dann direkt eine Bestätigung der Mitgliedschaft für das Krankenhaus zu.
Krankenhaus suchen
Finden Sie mit der Krankenhaussuche "Weisse Liste" der Bertelsmann Stiftung das geeignete Krankenhaus für die Behandlung, die Sie benötigen.

Rooming in – Eltern sind im Krankenhaus dabei
Wenn ein Kind im Krankenhaus behandelt werden muss, wollen die Eltern am liebsten dabei sein. Das ermöglicht das Rooming in: Ein Elternteil wird mit dem Kind im Krankenhaus aufgenommen und im gleichen Zimmer untergebracht. So fehlt es dem Kind nicht an emotionaler Sicherheit und Zuwendung, die so wichtig für die Genesung sind.
Die BIG übernimmt die Kosten fürs Rooming in.
Bei der BIG gelten folgende Regeln beim Rooming in:
Rooming in ist für Kinder bis zum 6. Geburtstag möglich, in begründeten Einzelfällen auch über diese Altersgrenze hinaus. Entscheidet der Arzt im Krankenhaus, dass die Mitaufnahme eines Elternteils für den Behandlungsverlauf positiv ist, übernehmen wir die Kosten von 45 Euro pro Tag. Der Elternteil wird im Krankenhaus und in unmittelbarer Nähe zum Kind untergebracht. Die Kosten rechnet das Krankenhaus direkt mit der BIG ab – die Eltern brauchen sich um nichts zu kümmern.
Alle Leistungen im Überblick
Unsere beliebtesten Services
- Online-Antrag: Verordnung Krankenhausbehandlung Beantragen Sie hier Ihre Krankenhausbehandlung.
Mehr erfahren - Online-Antrag: Medizinisch kosmetische Behandlung Hier können Sie einen Antrag auf kosmetische und medizinisch notwendige Behandlungen stellen.
Mehr erfahren - Online-Antrag: Verdienstausfall bei stationärer Mitaufnahme Wenn Sie mit Ihrem Kind im Krankenhaus waren, beantragen Sie hier Ihren Verdienstausfall.
Mehr erfahren
Zusätzlich abgesichert für den Krankenhausaufenthalt
Möchten Sie sich bei stationären Behandlungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus absichern, bietet Ihnen die DKV – unser Partner für Zusatzversicherungen – einige Tarife wie z.B.
Chefarztbehandlungen 1- oder 2-Bettzimmer

Fragen zur Krankenhausbehandlung
Sie können unter allen zugelassenen Krankenhäusern wählen. Sie benötigen nur eine Einweisung Ihres Facharztes. Sie bevorzugen ein anderes Krankenhaus als das auf der Einweisung angegebene? Dann melden Sie sich bitte vorab bei uns, so dass wir Ihren Wunsch mit Ihnen besprechen können.
Vor, während und nach Ihrem Krankenhausaufenthalt sorgen wir im Rahmen unseres Case-Management-Programms für eine möglichst optimale Versorgung. Wenn Sie es wünschen, nehmen wir mit Ihren behandelnden Ärzten Kontakt auf, um eine zeitnahe Nachversorgung (z. B. Rehabilitation) zu gewährleisten.
Die BIG übernimmt die notwendigen Fahrten zu einer stationären Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus. Sie tragen in dem Fall nur den gesetzlichen Eigenanteil.
Wie gesetzlich festgelegt, beteiligen Sie sich mit 10,00 Euro je Krankenhaustag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Versicherte unter 18 Jahren sind hiervon komplett befreit. Diese Zuzahlung wird bei der Ermittlung der Belastungsgrenze berücksichtigt. Mehraufwendungen für besondere Wahlleistungen wie z. B. privatärztliche Behandlung oder Einbettzimmer tragen Sie selbst.