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Rundum versorgt im Krankenhaus
Wenn Ihr Arzt Ihnen eine Einweisung für eine stationäre Behandlung ausstellt, können Sie direkt ein zugelassenes Krankenhaus Ihrer Wahl aufsuchen. Eine Genehmigung durch die BIG ist nicht nötig – wir machen den Weg für Ihre Behandlung so unkompliziert wie möglich. Wir übernehmen die Kosten für Ihre stationäre Versorgung und sorgen dafür, dass Sie medizinisch rundum gut betreut sind – von der Aufnahme bis zur Entlassung:
Rooming in ist für Kinder bis zum 9. Geburtstag möglich, in begründeten Einzelfällen auch über diese Altersgrenze hinaus. Entscheidet der Arzt im Krankenhaus, dass die Mitaufnahme eines Elternteils für den Behandlungsverlauf positiv ist, übernehmen wir die Kosten von 45 Euro pro Tag. Der Elternteil wird im Krankenhaus oder in unmittelbarer Nähe zum Kind untergebracht. Die Kosten rechnet das Krankenhaus direkt mit der BIG ab – die Eltern brauchen sich um nichts zu kümmern.
Rooming in – Eltern sind im Krankenhaus dabei
Wenn ein Kind im Krankenhaus behandelt werden muss, wollen die Eltern am liebsten dabei sein. Das ermöglicht das Rooming in: Ein Elternteil wird mit dem Kind im Krankenhaus aufgenommen und im gleichen Zimmer untergebracht oder, wenn das im behandelnden Krankenhaus nicht möglich ist, in der Nähe. So fehlt es dem Kind nicht an emotionaler Sicherheit und Zuwendung, die so wichtig für die Genesung sind.
Die BIG übernimmt die Kosten fürs Rooming in.
Bei der BIG gelten folgende Regeln beim Rooming in:
Unterkunft und Verpflegung ärztliche Behandlung Krankenpflege Versorgung mit allen notwendigen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Therapie- und Operationsmethoden mit fortschrittlichster Technik
Besondere stationäre Leistungen der BIG

Krampfadern schonend operieren

Hospiz- und Palliativversorgung
Gynäkologische Operationen
Unsere Online-Formulare bei Behandlungen im Krankenhaus
Online-Antrag: Verdienstausfall bei stationärer Mitaufnahme
Wenn Sie mit Ihrem Kind im Krankenhaus waren, beantragen Sie hier Ihren Verdienstausfall.Mehr zu Online-Antrag: Verdienstausfall bei stationärer Mitaufnahme erfahrenOnline-Antrag: Medizinisch kosmetische Behandlung
Hier können Sie einen Antrag auf kosmetische und medizinisch notwendige Behandlungen stellen.Mehr zu Online-Antrag: Medizinisch kosmetische Behandlung erfahren
Fragen zur Krankenhausbehandlung
Zusätzlich abgesichert für den Krankenhausaufenthalt

Zusätzlich abgesichert für den Krankenhausaufenthalt
Möchten Sie sich bei stationären Behandlungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus absichern, bietet Ihnen die DKV – unser Partner für Zusatzversicherungen – einige Tarife wie z.B.
Chefarztbehandlungen 1- oder 2-Bettzimmer