Entlastungsleistungen
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, erhalten bis zu 125 Euro monatlich, wenn Kosten für die folgenden Dienstleistungen entstanden sind: Unterstützung im Haushalt, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Betreuung oder Unterstützung im Alltag. Für welche Ausgaben es diesen Entlastungsbetrag gibt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Sprechen Sie uns am besten direkt an.
So funktioniert die Erstattung
Für die Erstattung benötigen wir eine Quittung über die entstandenen Kosten. Wir überweisen Ihnen dann den Entlastungsbetrag. Sie haben auch die Möglichkeit, dem Dienstleister eine Abrechnungsvollmacht zu erteilen, sodass dieser direkt mit uns abrechnen kann. Werden in einem Monat weniger als 125 Euro abgerechnet, können die Restbeträge bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.
Beispielrechnung Entlastungsleistungen
Monat | Rechnungsbetrag | Rechnungsbetrag |
---|---|---|
Oktober | 100 € | 25 € |
November | 90 € | 35 € |
Dezember | 75 € | 50 € |
Übertrag ins Folgejahr | 110 € |
Quittung über Entlastungsleistungen
- Quittung über Entlastungsleistungen PDF, 262 kB, nicht barrierefrei
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