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Wir unterstützen Pflegebedürftige direkt, wenn die pflegende Person kurzzeitig ausfällt. Dann beteiligen wir uns an den Kosten für Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung.
Anspruch auf Kurzzeitpflege
Die BIG übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung bis 3.539,00 Euro pro Jahr.
Zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst. Während der Kurzzeitpflege zahlen wir das Pflegegeld für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte weiter. Für den ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege erhalten Sie das volle Pflegegeld.
Neue Regelung: Gemeinsamer Jahresbetrag von Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Zum 1. Juli 2025 wurden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit steht ab dem 1. Juli 2025 ein kalenderjährlicher Gesamtbetrag von 3.539,00 Euro zur Verfügung, den Pflegebedürftige flexibel für die Kurzzeitpflege und für die Verhinderungspflege einsetzten können.
Weitere Informationen
Kurzzeitpflege online beantragen
Sie können die Leistungen für die Kurzzeitpflege online in meineBIG beantragen.