Pflegegrad 1: Diese Leistungen sind möglich
Nutzen Sie bei Pflegegrad 1 eine ausführliche Beratung durch einen professionellen Pflegedienst. Die Experten können Ihnen zeigen, wie Sie mit Ihrer Situation am besten umgehen, was Sie in Ihrer Wohnung verändern können und welche Pflegehilfsmittel es gibt.
Leistung | Finanzieller Zuschuss |
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Entlastungsbetrag (nutzbar für: Versorgung durch einen Pflegedienst, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Unterstützung im Alltag) | bis zu 125 Euro monatlich |
Beratungseinsatz | 1x pro Halbjahr |
Wohngruppenzuschlag | 214 Euro monatlich |
Anschubfinanzierung für Wohngruppen | einmalig bis zu 2.500 Euro pro Person bzw. bis zu 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe |
Wohnumfeldverbesserung | bis zu 4.000,00 Euro |
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel | bis zu 40 Euro monatlich |
Zuschuss zur stationären Pflege | bis zu 125 Euro monatlich |
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Pflegekurse und Pflegeberatung.
Sie haben Fragen zu den Pflegeleistungen?
Gerne hilft Ihnen unser Pflege-Team weiter: 0231 5557 320 144
Informationen zu Entlastungsleistungen
Alle Informationen rund um die Entlastungsleistungen finden Sie hier.
Informationen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Die sogenannten „Wohnumfeldverbesserungen“ können alle Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad nutzen.