Pflegegeld
Sie bekommen Pflegegeld von der BIG, wenn Sie durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde gepflegt werden. Sie als pflegebedürftige Person können frei entscheiden, wie Sie das Pflegegeld verwenden. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Höhe des Pflegegelds nach Pflegegrad
Pflegegrad | Pflegegeld für Pflegebedürftigen |
---|---|
2 | 316 € / Monat |
3 | 545 € / Monat |
4 | 728 € / Monat |
5 | 901 € / Monat |
Beratung und Unterstützung
Um sicherzustellen, dass jeder Pflegebedürftige so gut wie möglich gepflegt wird, muss sich jeder, der Pflegegeld von der BIG bekommt, regelmäßig von professionellen Pflegediensten beraten lassen: Die pflegenden Angehörigen profitieren so vom Wissen der erfahrenen Pflegekräfte und geben wertvolle Tipps und empfehlen z. B. auch sinnvolle Pflegehilfsmittel:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 müssen sich halbjährlich beraten lassen.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 müssen sich vierteljährlich beraten lassen.
Die Kosten dafür übernimmt die BIG. Diese Beratungen sind verpflichtend: Falls sie nicht gemacht werden, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar komplett gestrichen werden.