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Um sich private Hilfe für die alltäglichen Dinge des Lebens und die eigene Pflege daheim zu beschaffen, können Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld bekommen. Dieses kann auch mit der professionellen Hilfe eines Pflegedienstes kombiniert werden.
Höhe des Pflegegelds nach Pflegegrad
Pflegegrad | Pflegegeld für Pflegebedürftigen |
---|---|
2 | 347,00 € / Monat |
3 | 599,00 € / Monat |
4 | 800,00 € / Monat |
5 | 990,00 € / Monat |
Beratung und Unterstützung
Um sicherzustellen, dass jeder Pflegebedürftige bestmöglich gepflegt wird, muss sich jeder Pflegegeldempfänger regelmäßig von einem professionellen Pflegedienst beraten lassen: Die pflegenden Angehörigen profitieren so vom Wissen der erfahrenen Pflegekräfte und erhalten wertvolle Tipps und Empfehlungen z. B. zu sinnvollen Pflegehilfsmitteln.
Die Beratungseinsätze sind wie folgt vorgesehen:
- Bei Pflegegrad 2 oder 3 ist eine halbjährliche Beratung nötig.
- Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist eine vierteljährliche Beratung nötig.
Freie Wahl des Pflegedienstes bei Beratungspflicht
Bitte wenden Sie sich dafür an einen Pflegedienst Ihrer Wahl – die Kosten übernehmen wir für Sie. Diese Beratungen sind verpflichtend. Falls sie nicht gemacht werden, kann das Pflegegeld gekürzt oder komplett gestrichen werden.
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung
Übernimmt neben einer privaten Pflegeperson zusätzlich ein Pflegedienst einen Teil der Pflege, können Sie Pflegesachleistung und Pflegegeld auch kombinieren
Informationen zur Pflegesachleistung und der Umstellung
Infos zur Pflegesachleistung
Hier erfahren Sie mehr zu Pflegesachleistungen und den Kombinationsmöglichkeiten.
Bestehende Pflegeleistungen umstellen
Sie können mit unserem Online-Antrag unkompliziert bestehende Pflegeleistungen umstellen.