Pflegegeld

Du bekommst Pflegegeld von der BIG, wenn du durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde gepflegt wirst. Dabei entscheidest du als pflegebedürftige Person frei, wie du das Pflegegeld verwendest. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld.

Inhalt

Um sich private Hilfe für die alltäglichen Dinge des Lebens und die eigene Pflege daheim zu beschaffen, können Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld bekommen. Dieses kann auch mit der professionellen Hilfe eines Pflegedienstes kombiniert werden.  

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung. Du erhältst es, wenn du einen anerkannten Pflegegrad hast und zu Hause von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen gepflegt wirst. Die gesetzliche Grundlage ist § 37 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

Für wen ist Pflegegeld gedacht?

Pflegegeld richtet sich an Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (2 bis 5), die:

- zu Hause gepflegt werden

- keine oder nur teilweise professionelle Pflegesachleistungen nutzen

- von Angehörigen, Freundinnen oder Freunden versorgt werden

Wichtig: Pflegegrad 1 berechtigt nicht zum Bezug von Pflegegeld. Hier stehen andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag zur Verfügung.

Wenn du unsicher bist, welcher Pflegegrad dir zusteht, haben wir dir hier viele Infos über die Feststellung des Pflegegrades zusammengestellt.

Unterschied Pflegegeld und Sachleistung

Viele fragen sich: Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Der Unterschied liegt vor allem darin, wer die Pflege übernimmt und wie abgerechnet wird.

Pflegegeld:

- Auszahlung direkt an dich

- Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen

- Flexible Verwendung im Rahmen der häuslichen Pflege

- Mehr Eigenverantwortung bei der Organisation

Pflegesachleistungen:

- Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst

- Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse

- Feste Leistungsbeträge je nach Pflegegrad

Du kannst beide Leistungen auch kombinieren. Das nennt sich Kombinationsleistung. Dabei erhältst du anteilig Pflegegeld, wenn du zusätzlich einen Pflegedienst nutzt.

Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zur häuslichen Pflege.

Gesetzliche Grundlage: § 37 SGB XI

Das Pflegegeld ist im Sozialgesetzbuch XI (§ 37 SGB XI) geregelt. Dort steht unter anderem:

- Wer Anspruch auf Pflegegeld hat

- Wie hoch die Leistung je nach Pflegegrad ist

- Dass regelmäßige Beratungsbesuche verpflichtend sind

Diese Beratungsbesuche helfen dir, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern. Gleichzeitig bekommst du wertvolle Tipps für den Pflegealltag.

Höhe des Pflegegelds nach Pflegegrad

Wie hoch ist das Pflegegeld bei welchem Pflegegrad? Und was bedeutet das konkret für deinen Alltag? Hier bekommst du einen klaren Überblick – inklusive typischer Pflegesituationen und wichtiger Besonderheiten.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach deinem Pflegegrad. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Grundlage ist § 37 SGB XI.

Pflegegrad
Pflegegeld für Pflegebedürftigen
2347,00 € / Monat
3599,00 € / Monat
4800,00 € / Monat
5990,00 € / Monat

Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Höhe:
Du erhältst monatlich 347,00 Euro Pflegegeld.

Typische Pflegesituation:
Pflegegrad 2 liegt vor, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht. Das bedeutet: Du brauchst regelmäßig Unterstützung, zum Beispiel bei:

- Körperpflege

- An- und Ausziehen

- Einkaufen und Kochen

- Organisation des Alltags

Häufig übernehmen Angehörige einen großen Teil der Hilfe. Viele Betroffene leben weiterhin selbstständig in ihrer Wohnung.

Besonderheiten:

- Anspruch auf Pflegegeld besteht nur bei häuslicher Pflege.

- Du musst halbjährlich einen verpflichtenden Beratungsbesuch nachweisen.

- Eine Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst ist möglich (Kombinationsleistung).

Pflegegrad 2 ist oft der Einstieg in die Pflegeleistungen. Wichtig ist, frühzeitig Unterstützung zu organisieren. So kannst du deine Selbstständigkeit möglichst lange erhalten.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Höhe:
Du erhältst monatlich 599,00 Euro Pflegegeld.

Typische Pflegesituation:
Bei Pflegegrad 3 liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Du brauchst täglich Unterstützung – häufig mehrfach am Tag, etwa bei:

- Körperpflege

- Mobilität innerhalb der Wohnung

- Medikamenteneinnahme

- Haushaltsführung

Angehörige übernehmen oft einen erheblichen Teil der Pflege. Teilweise unterstützt zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst.

Besonderheiten:

- Der Beratungsbesuch ist ebenfalls halbjährlich verpflichtend.

- Entlastungsangebote wie Tagespflege können ergänzend genutzt werden.

- Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich flexibel kombinieren.

Viele Familien erleben hier eine steigende Belastung. Umso wichtiger ist es, Entlastungsangebote frühzeitig einzubinden. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zur Verhinderungspflege.

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Höhe:
Du erhältst monatlich 800,00 Euro Pflegegeld.

Typische Pflegesituation:
Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Du benötigst umfassende Hilfe – oft rund um die Uhr, zum Beispiel bei:

- vollständiger Körperpflege

- Nahrungsaufnahme

- Mobilität

- medizinischer Versorgung

Die Pflege durch Angehörige ist hier besonders zeitintensiv. Häufig kommt zusätzlich professionelle Unterstützung zum Einsatz.

Besonderheiten:

- Der verpflichtende Beratungsbesuch muss vierteljährlich erfolgen.

- Zusätzliche Leistungen wie Kurzzeitpflege oder Tagespflege gewinnen an Bedeutung.

- Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist üblich.

In dieser Pflegesituation ist gute Planung entscheidend. Prüfe regelmäßig, welche Leistungen dir zustehen. So kannst du deine Versorgung stabil sichern.

Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Höhe:
Du erhältst monatlich 990,00 Euro Pflegegeld.

Typische Pflegesituation:
Pflegegrad 5 liegt vor, wenn eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung besteht. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit:

- schwersten körperlichen Einschränkungen

- komplexen medizinischen Versorgungsbedarfen

- dauerhafter Betreuung und Überwachung

Die Pflege ist sehr intensiv und häufig nur mit erheblichem organisatorischem Aufwand möglich.

Besonderheiten:

- Der Beratungsbesuch ist vierteljährlich verpflichtend.

- In vielen Fällen wird Pflegegeld mit umfangreichen Sachleistungen kombiniert.

- Auch vollstationäre Pflege kann eine Option sein.

Hier stehen die Entlastung der Angehörigen und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung im Mittelpunkt. Lass dich unbedingt individuell beraten. Wir unterstützen dich dabei.

Voraussetzungen für Pflegegeld

Welche Pflegegeld Voraussetzungen musst du erfüllen? Und wer bekommt Pflegegeld überhaupt? Hier findest du die wichtigsten Kriterien – klar und verständlich erklärt.

Pflegegeld ist eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung. Es unterstützt dich, wenn du zu Hause gepflegt wirst und einen anerkannten Pflegegrad hast. Grundlage ist § 37 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

Pflegegeld bekommst du, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Anerkannter Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5

Häusliche Pflege, also Versorgung in der eigenen Wohnung oder im Zuhause von Angehörigen

Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nahestehende Personen

Regelmäßige Beratungsbesuche zur Sicherung der Pflegequalität

Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld monatlich aus.

Wichtig: Mit Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Hier kannst du jedoch andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag nutzen. 

Voraussetzung 1: Anerkannter Pflegegrad 2–5

Eine der zentralen Pflegegeld Voraussetzungen ist ein anerkannter Pflegegrad.

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Dabei wird geprüft, wie selbstständig du noch bist und wie viel Unterstützung du im Alltag brauchst.

Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Unterstützungsbedarf – und desto höher fällt das Pflegegeld aus.

Voraussetzung 2: Häusliche Pflege

Pflegegeld erhältst du nur, wenn die Pflege nicht in einem Pflegeheim, sondern zu Hause stattfindet. Das kann sein:

- in deiner eigenen Wohnung

- im Haushalt deiner Angehörigen

- in einer Wohngemeinschaft

Die Pflege muss durch nicht-professionelle Pflegepersonen erfolgen, zum Beispiel:

- Ehepartner oder Ehepartnerin

- Kinder

- andere Verwandte

- Freundinnen oder Freunde

Wird die Pflege vollständig durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, erhältst du stattdessen Pflegesachleistungen.

Du kannst aber beides kombinieren – also Pflegegeld und professionelle Unterstützung.

Voraussetzung 3: Regelmäßige Beratungsbesuche

Ein wichtiger Bestandteil der Pflegegeld Voraussetzungen sind verpflichtende Beratungsbesuche.

Diese dienen dazu:

- die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern

- dich fachlich zu unterstützen

- Überlastung der pflegenden Angehörigen frühzeitig zu erkennen

Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:

Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr

Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Quartal

Die Beratung übernimmt ein zugelassener Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle.

Wichtig: Wenn die Beratungsbesuche nicht nachgewiesen werden, kann das Pflegegeld gekürzt oder ausgesetzt werden.

Beratung und Unterstützung

Um sicherzustellen, dass jeder Pflegebedürftige bestmöglich gepflegt wird, muss sich jeder Pflegegeldempfänger regelmäßig von einem professionellen Pflegedienst beraten lassen: Die pflegenden Angehörigen profitieren so vom Wissen der erfahrenen Pflegekräfte und erhalten wertvolle Tipps und Empfehlungen z. B. zu sinnvollen Pflegehilfsmitteln. 

Freie Wahl des Pflegedienstes bei Beratungspflicht

Bitte wende dich dafür an einen Pflegedienst deiner Wahl – die Kosten übernehmen wir für dich. Diese Beratungen sind verpflichtend. Falls sie nicht gemacht werden, kann das Pflegegeld gekürzt oder komplett gestrichen werden.

Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung

Übernimmt neben einer privaten Pflegeperson zusätzlich ein Pflegedienst einen Teil der Pflege, kannst du Pflegesachleistung und Pflegegeld auch kombinieren.

Sonderfälle und Besonderheiten beim Pflegegeld

Beim Pflegegeld gibt es besondere Situationen, die viele Fragen aufwerfen. Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt? Wird Pflegegeld im Ausland gezahlt? Und muss man Pflegegeld versteuern?

Hier findest du die wichtigsten Sonderfälle verständlich erklärt – damit du deine Ansprüche sicher einschätzen kannst.

Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt

Wenn du ins Krankenhaus musst, wird das Pflegegeld nicht sofort gestrichen.

Grundsätzlich gilt:

- Für die ersten 28 Tage eines Krankenhausaufenthalts wird das Pflegegeld weitergezahlt.

- Ab dem 29. Tag ruht die Zahlung.

Der Hintergrund: Während des Klinikaufenthalts übernimmt das Krankenhaus die Versorgung. Nach deiner Entlassung lebt der Anspruch automatisch wieder auf.

Gut zu wissen: Informiere deine Pflegekasse über längere Krankenhausaufenthalte. So vermeidest du Rückfragen oder mögliche Rückforderungen.

Pflegegeld bei Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet: Du wirst vorübergehend stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.

In dieser Zeit gilt:

- Während der Kurzzeitpflege erhältst du die Hälfte deines bisherigen Pflegegeldes.

- Diese Regelung gilt für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr.

So bleibt eine finanzielle Unterstützung bestehen, auch wenn du zeitweise nicht zu Hause gepflegt wirst.

Mehr Informationen findest du in unserem Ratgeber zur Kurzzeitpflege.

Pflegegeld bei Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege greift, wenn deine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt – etwa wegen Urlaub oder Krankheit.

Wichtig zu wissen:

- Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.

- Das gilt für maximal 6 Wochen pro Jahr.

Die Ersatzpflege kann durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgen.

Diese Regelung entlastet pflegende Angehörige und sorgt gleichzeitig für finanzielle Sicherheit.

Mehr dazu liest du in unserem Beitrag zur Verhinderungspflege.

Pflegegeld im Ausland

Wird Pflegegeld im Ausland gezahlt?

Ja – unter bestimmten Bedingungen.

Wenn du dich vorübergehend im Ausland aufhältst, wird das Pflegegeld in der Regel weitergezahlt. Innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und in der Schweiz ist eine längere Mitnahme möglich.

Bei dauerhafter Wohnsitzverlegung ins Ausland gelten besondere Regelungen. Hier solltest du dich unbedingt vorab beraten lassen.

Wichtig: Pflegesachleistungen können im Ausland meist nicht in Anspruch genommen werden – Pflegegeld dagegen schon, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird Pflegegeld versteuert?

Eine häufige Frage lautet: Muss man Pflegegeld versteuern?

Die Antwort ist klar:

Pflegegeld ist steuerfrei.

Es handelt sich um eine Sozialleistung der Pflegeversicherung. Du musst es daher nicht als Einkommen versteuern.

Auch für pflegende Angehörige ist das weitergeleitete Pflegegeld in der Regel steuerfrei, solange es als Anerkennung für die Pflege dient und kein Arbeitsverhältnis besteht.

Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Beratung.

Informationen zur Pflegesachleistung und der Umstellung

Infos zur Pflegesachleistung

Hier erfahren Sie mehr zu Pflegesachleistungen und den Kombinationsmöglichkeiten.

Jetzt mehr erfahren
Bestehende Pflegeleistungen umstellen

Sie können mit unserem Online-Antrag unkompliziert bestehende Pflegeleistungen umstellen.

Zum Online-Antrag in meineBIG