Pflegerin hilft Seniorin beim Zuknöpfen ihrer Bluse

Pflegegrad feststellen

Für die Ermittlung des Pflegegrades werden verschiedene Bereiche des täglichen Lebens in sechs Module unterteilt, anhand derer ein Gutachter beurteilt, wie viel Hilfe benötigt wird.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Gutachter fragt während des Hausbesuches die einzelnen Module ab und versieht diese je nach den vorhandenen Fähigkeiten mit Punkten. Die festgestellten Punkte werden je nach Bedeutung des einzelnen Modules für den Alltag unterschiedlich stark gewichtet. Der Pflegegrad ergibt sich aus der Summe der gewichteten Punkte.

Dabei werden körperliche Einschränkungen genauso berücksichtigt wie psychische Beeinträchtigungen, z. B. durch Demenz. Gleichzeitig wird ermittelt, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind. Um einzuschätzen, wie viel Hilfe benötigt wird, betrachtet der Gutachter die gesamte Lebenswelt: Welche Dinge kann der Pflegebedürftige in seinem Alltag noch selbst machen? Kann er sich anziehen, waschen, selbst essen und seine Medikamente nehmen? Und wobei benötigt er Hilfe?

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Pflegegrad einfach erklärt

Es gibt fünf verschiedene Pflegegrade. Sie bestimmen, welche Leistungen und Ansprüche Sie an die Pflegekasse haben. Wir erklären im Video, wie sich die Pflegegrade berechnen und was der Medizinische Dienst (MD) damit zu tun hat.

Ermittlung des Pflegegrads im Detail

Modul 1 – Mobilität

Wie beweglich ist die Person bei Aktivitäten wie:

  • Positionswechsel im Bett (Umdrehen, Aufsetzen, aus dem Bett aufstehen)
  • Halten einer stabilen Sitzposition (z. B. auf einem weichen Sofa)
  • Umsetzen
  • Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs (z. B. vom Schlafzimmer in das Badezimmer oder in die Küche)
  • Treppensteigen

Modul 2 – Geistige und kommunikative Fähigkeiten

Sind folgende Fähigkeiten noch vorhanden:

  • Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld (z. B. Familie, Freunde oder Nachbarn)
  • örtliche Orientierung (z. B. im direkten Wohnumfeld)
  • zeitliche Orientierung (aktuelles Datum oder Jahreszeit)
  • Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen (z. B. Hochzeitsdatum, Geburtstage von Ehegatten oder Kindern)
  • Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
  • Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
  • Verstehen von Sachverhalten und Informationen
  • Erkennen von Gefahren und Risiken
  • Mitteilung von Bedürfnissen (z. B. Hunger oder Durst)
  • Verstehen von Aufforderungen
  • Beteiligung an einem Gespräch

Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Wie häufig treten folgende Ereignisse auf bzw. ist Unterstützung notwendig durch:

  • motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten (z. B. ständiges Umherlaufen)
  • nächtliche Unruhe
  • selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
  • Beschädigen von Gegenständen
  • körperlich oder verbal aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
  • Abwehr von pflegerischen Maßnahmen oder Unterstützungen
  • Wahnvorstellungen oder Ängste
  • Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
  • sozial inadäquate und sonstige pflegerelevante inadäquate Verhaltensweisen

Modul 4 – Selbstversorgung

Inwieweit sind folgende Tätigkeiten selbstständig möglich:

  • Waschen des Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich der Haarwäsche
  • An- und Auskleiden von Unter- und Oberkörper
  • Benutzen der Toilette oder eines Toilettenstuhls
  • Umgang mit Inkontinenzmaterial, Dauerkatheter oder Urostoma
  • Mundgerechte Zubereitung von Nahrung und Eingießen von Getränken
  • Essen und Trinken
  • parenterale Ernährung oder Sondenkost

Modul 5 - Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Wie oft wird Unterstützung in den folgenden Bereichen benötigt:

  • Medikamenteneinnahme (Tabletten oder Injektionen), Versorgung intravenöser Zugänge
  • Absaugen und Sauerstoffgabe
  • Einreibungen, Kälte- und Wärmeanwendungen
  • Messung und Deutung von Körperzuständen (z. B. Blutzuckermessung)
  • Nutzung körpernaher Hilfsmittel (z. B. Prothesen)
  • Verbandwechsel und Wundversorgung
  • Stomaversorgung, regelmäßige Einmalkatheterisierung, Nutzung von Abführmethoden
  • Einhalten einer Diät oder andere krankheits- und therapiebedingter Vorschriften
  • Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung (z. B. Physiotherapie)
  • Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, besonders zeitintensive Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen
  • zeit- und technikintensive Maßnahmen in der häuslichen Umgebung (z. B. Hämodialyse oder Beatmung)

Modul 6 - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Konatkte

Hier beurteilt der Gutachter, ob die folgenden Tätigkeiten selbstständig möglich sind:

  • Gestaltung des Tagesablaufs
  • Anpassung an Veränderungen
  • Ruhen und Schlafen (Einhaltung des gewohnten Tag-Nacht-Rhythmus)
  • sich beschäftigen (z. B. eigenen Interessen oder Hobbys nachgehen)
  • Planung von Aktivitäten (z. B. einen Urlaub buchen)
  • Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
  • Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes (z. B. Freunde anrufen)