Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können zusätzlich zu den ambulanten Pflegeleistungen eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung besuchen. Das kann z. B. sinnvoll sein, wenn die Pflegeperson tagsüber berufstätig ist oder die eigene Familie versorgen muss. Die Einrichtungen nehmen den Pflegebedürftigen für die Zeiten auf, in denen die Pflege zu Hause nicht sichergestellt ist.
Senioren-Gruppe in einer Einrichtung

Inhalt

Wenn Sie tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, nennt man dies teilstationäre Pflege. An den Kosten dieser zeitweisen Tages- oder Nachtpflege beteiligen wir uns gerne für Sie. 

Zuschuss zur teilstationären Pflege

Die BIG zahlt einen Zuschuss zu den Kosten einer teilstationären Pflege einschließlich der notwendigen medizinischen Behandlungspflege, der sozialen Betreuung und der Transportkosten. Die Einrichtung muss eine zugelassene Vertragseinrichtung der Tages- oder Nachtpflege sein. Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung, zahlen Sie selbst.

Pflegegrad
Monatlicher Leistungsbetrag
2721,00 € / Monat
31.357,00 € / Monat
41.685,00 € / Monat
52.085,00 € / Monat

Weitere Informationen zur Umstellung und Beantragung

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