Tages- und Nachtpflege
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können zusätzlich zu den ambulanten Pflegeleistungen eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung besuchen. Das kann z. B. sinnvoll sein, wenn die Pflegeperson tagsüber berufstätig ist oder die eigene Familie versorgen muss. Die Einrichtungen nehmen den Pflegebedürftigen für die Zeiten auf, in denen die Pflege zu Hause nicht sichergestellt ist.
