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Wenn Sie tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, nennt man dies teilstationäre Pflege. An den Kosten dieser zeitweisen Tages- oder Nachtpflege beteiligen wir uns gerne für Sie.
Zuschuss zur teilstationären Pflege
Die BIG zahlt einen Zuschuss zu den Kosten einer teilstationären Pflege einschließlich der notwendigen medizinischen Behandlungspflege, der sozialen Betreuung und der Transportkosten. Die Einrichtung muss eine zugelassene Vertragseinrichtung der Tages- oder Nachtpflege sein. Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung, zahlen Sie selbst.
Pflegegrad | Monatlicher Leistungsbetrag |
---|---|
2 | 721,00 € / Monat |
3 | 1.357,00 € / Monat |
4 | 1.685,00 € / Monat |
5 | 2.085,00 € / Monat |
Weitere Informationen zur Umstellung und Beantragung
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