Arbeitssituation

Arbeitstherapie und Belastungserprobung – erfolgreicher Widereinstig in den Beruf

Nach einer Krankheit oder Behinderung kann der Wiedereinstieg in den Beruf schwerfallen. Eine Arbeitstherapie und Belastungserprobung ist eine medizinische Rehabilitation und unterstützt Betroffene dabei, wieder einen Einstieg in den beruflichen Alltag zu finden bzw. diesen zu erleichtern. Die Kosten tragen Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen. Das ist abhängig von den individuellen Rahmenbedingungen.

Was ist eine Arbeitstherapie?

Die Arbeitstherapie konzentriert sich auf die Wiederaufnahme des alten Berufs. Patienten und Patientinnen mit psychischen Einschränkungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen werden schrittweise an die Anforderungen des alten Berufs herangeführt. Dabei geht es um handwerklich-technische und geistig-psychischen Befähigungen, die im alten Beruf benötigt werden.

Was ist eine Belastungserprobung?

Mit einer Belastungserprobung sollen die Möglichkeiten für den beruflichen Wiedereinstieg nach einer Erkrankung aufgezeigt werden. Dabei untersuchen Mediziner wie leistungsfähig und belastbar die Patienten und Patientinnen in körperlicher, sozialer und psychischer Hinsicht für die Arbeitssituation in ihrem alten Beruf oder auch für neue Berufe sind.  

So funktioniert die Kostenübernahme für die Belastungserprobung oder Arbeitstherapie

  • Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen ein ärztliches Gutachten aus, in dem er Ihnen eine Belastungserprobung oder eine Arbeitstherapie empfiehlt.
  • Reichen Sie dieses ärztliche Gutachten zusammen mit Ihrem Antrag (Dieser wird individuell von den Ärzten, Krankenhäusern oder sonstigen medizinischen Einrichtungen gestellt.) bei uns ein – gerne per E-Mail an info@big-direkt.de oder per Post an BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund
  • Wir prüfen den Antrag und ermitteln den zuständigen den zuständigen Träger.
  • Wird die Kostenübernahme vom Träger bewilligt, stellen wir Ihnen eine Kostenzusage aus und nennen Ihnen mögliche Einrichtungen für die Durchführung.
  • Sie entscheiden sich für eine der Einrichtungen und legen dieser die Kostenzusage vor oder wir übermitteln die Kostenzusage für Sie.