Krankheitsverhütung im Fokus
Bei ambulanten Vorsorgekuren steht die Verhütung und Verbesserung von Krankheiten im Vordergrund. Für die Genehmigung muss eine Erkrankung vorliegen und der Arzt muss eine ärztliche Verordnung ausfüllen.
So funktioniert’s im Detail
Bei einer ambulanten Vorsorge kümmern Sie sich selbst um Ihre Unterkunft und Verpflegung. Diese können Sie nur im Rahmen eines privaten Urlaubes durchführen. Wichtig ist, dass es sich bei dem Urlaubsort um einen anerkannten Kurort handelt:
So beantragen Sie eine Kur
- Besuch bei Ihrem ArztEs liegt eine Erkrankung vor. Ihr Arzt stimmt einer ambulanten Maßnahme zu.
- Senden Sie Ihre Unterlagen an die BIGSie füllen mit Ihrem Arzt gemeinsam die Unterlagen aus und senden uns diese gerne über den Online-Antrag in meineBIG zu. Wir melden uns bei Ihnen, ob die Maßnahme genehmigt wird.
Hier geht es zum Online-Antrag für ambulante Vorsorgeleistungen - Urlaub in einem Kurort buchenSie buchen einen Urlaub in einem anerkannten Kurort in Deutschland oder im EU-Ausland. Insbesondere bei Auslandsaufenthalten sprechen Sie den Ort noch einmal direkt mit uns ab.
- Vorstellung beim KurarztNach der Kostenzusage stellen Sie sich zu Beginn Ihres Aufenthaltes dem Kurarzt vor. Der Kurarzt führt dann eine Eingangsuntersuchung durch und verordnet die erforderlichen Heilmittel und Therapien.
- Hier finden Sie alle zugelassenen Kurorte Alle Kurorte im Überblick
Mehr zu Hier finden Sie alle zugelassenen Kurorte erfahren
Erhöhter Zuschuss für Kinder
Bei ambulanten Vorsorgeleistungen erhalten Sie täglich 13 Euro von der BIG. Bei ambulanten Kuren für chronisch kranke Kinder bis fünf Jahre sogar 21 Euro. Diesen Zuschuss zahlen wir Ihnen bis zu drei Wochen. Sie tragen die Kosten zunächst selbst und erhalten im Anschluss den Zuschuss der Kasse. In jedem Fall ist die Nachsorge wichtig. Denn Ziel ist es ja, eine langfristige Verbesserung des Gesundheitszustandes zu erreichen. Daher sind eventuell zuhause weitere Maßnahmen notwendig.
Sie haben alle drei Jahre Anspruch auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme an einem anerkannten Kurort, wenn diese medizinisch notwendig ist.
Medizinische Anwendungen
Zudem vergüten wir die Kosten für die verordneten medizinischen Anwendungen abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Eigenbeteiligung. Die Leistungen Ihres Kurarztes vergüten wir nach den Vertragssätzen im vollen Umfang.