Kuren unterstützen den Gesundungsprozess. Die BIG bietet Müttern oder Vätern mit ihren Kindern die Möglichkeit, sich bei einer Vorsorge- oder Rehabilitationskur zu erholen bzw. zu genesen.
So funktioniert's
Ihr Arzt hat festgestellt, dass Sie eine Mutter-Kind-Kur Kur benötigen. Gemeinsam mit Ihnen füllt er das Antragsformular aus.
Mit dem ausgefüllten Antragsformular vom Arzt können Sie die Kur online in meineBIG beantragen.
Kinder bis zu zwölf Jahren können Sie kostenfrei als Begleitkinder mitnehmen. Liegt eine medizinische Indikation auch für ein Kind vor, kann es selbst kurbedürftig mit behandelt werden. Antrag in meineBIG hochladen
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Fragen zum Thema
Die Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und ihre Kinder. Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung der Maßnahme die Kosten für den Zeitraum von 3 Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
Zum therapeutischen Programm gehören:
medizinische und ärztliche Behandlung
Bewegung
Gruppen- und Einzelgespräche
psychologische Beratung
Entspannungsverfahren
Ernährungsberatung
kreative und musische Angebote
Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut; Erkrankungen und gesundheitliche Störungen werden behandelt. Für schulpflichtige Kinder gibt es einen schulunterstützenden Unterricht.
Eine Vorsorge und Rehabilitation für Mütter (Mütterkur) ist dann das Richtige, wenn Sie als Frau und Mutter alleine, ohne Mitnahme des Kindes/der Kinder, an einer solchen Maßnahme teilnehmen möchten, um Ihre Gesundheit zu stärken. Die Krankenkasse übernimmt bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen die Kosten für den Zeitraum von drei Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich. Die Kinder dürfen in der Regel nicht älter als 17 Jahre sein.
In der Regel drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit ist eine Verlängerung möglich.
Die Kosten für die Maßnahme werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie bezahlen einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag (in der Regel 220 Euro) für Erwachsene, sofern Sie nicht aufgrund der Überschreitung der Eigenanteilsgrenze von 2 % ihres Jahreseinkommens (1 % bei chronisch Kranken) befreit sind. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.
Mütter und Väter haben alle vier Jahre die Möglichkeit eine solche Maßnahme zu beantragen. Voraussetzung ist, dass Gesundheitsstörungen vorliegen, eine Gesundheitsvorsorge erforderlich ist und der Bedarf mit einem ärztlichen Attest bestätigt wird. Eine vorzeitige Beantragung bedarf der besonderen Begründung. Antrag und Attest gehen zur Prüfung und Genehmigung zur Krankenkasse und werden bei Bedarf vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft.
Häufig tragen Frauen neben ihrer beruflichen Tätigkeit die Hauptlast in der Familie. Insbesondere wenn Probleme mit den Kindern, in der Ehe, mit dem Geld, den Wohnverhältnissen oder durch Pflege von Angehörigen auftreten, kann dies zu körperlichen Erkrankungen, Erschöpfungszuständen oder psychischen Erkrankungen führen. Dann bietet die Kur die Möglichkeit zur Behandlung der Störungen und Erkrankungen.
Mutter-, Mutter-Kind- und Vater-/ Vater-Kind-Maßnahmen werden in den Kliniken als geschlechtsspezifische Vorsorge- und Rehamaßnahmen durchgeführt. Aus diesem Grunde gibt es Kliniken für Frauen, Kliniken für Frauen mit ihren Kindern oder spezielle Gruppen nur für Väter mit ihren Kindern oder spezielle Vätermaßnahmen. Familienmaßnahmen (Mutter, Vater, Kinder) werden in der Regel nur bei Vorliegen besonderer Erkrankungen, z.B.Krebserkrankungen, in dafür spezialisierten Kliniken von den Krankenkassen genehmigt.
Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für Mütter/Väter und ihre Kinder finden ganzjährig statt. In vielen Kliniken erhalten Schüler(innen) einen schulunterstützenden Unterricht, der mit der Schule am Heimatort abgestimmt wird. Die Kinder werden durch Fachpersonal unterrichtet. Einige Kliniken betreiben eine Klinikschule. Daher besteht nur in wenigen Fällen die Notwendigkeit, die Maßnahmen ausschließlich auf die Ferienzeit zu begrenzen.
Es gibt unterschiedliche Gründe für die Mitnahme von Kindern zu einer Vorsorge und Reha-Maßnahme. Kinder können selbst unter gesundheitlichen Störungen und Erkrankungen leiden und sind behandlungsbedürftig, zum Beispiel aufgrund von Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen, Allergien, Übergewicht.
Gründe für die Mitnahme der Kinder können aber auch Störungen in der Mutter-Kind-Beziehung sein, oder dass eine Trennung von Mutter und Kind zu psychischen Störungen des Kindes führen kann. Auch die familiäre Situation, zum Beispiel bei Alleinerziehenden oder fehlende Betreuungsmöglichkeiten während der Abwesenheit der Mutter sind Gründe, damit Kinder mitfahren können.
Nach § 10 Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Sie müssen für Ihre Kur keinen Urlaub beantragen.
Die BIG zahlt Ihnen die Kosten für die Fahrt mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel (maximal bis zum Sparpreis) von Ihrem Wohnort zur Klinik. ICE-Zuschläge, Sitzreservierungen und Gepäcktransport übernehmen wir nicht. Fahren Sie mit einem privaten Pkw, erstattet die BIG Ihnen 0,20 Euro pro Kilometer der kürzesten Strecke bis maximal zu dem Betrag, den ein Bahnticket mit Sparpreis-Ermäßigung gekostet hätte.
Bei einer stationären Vorsorge zahlen Sie selbst 10 Prozent der Fahrtkosten (mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro).
Attest- und Antragsvordrucke erhalten Sie direkt beim Arzt, wenn er feststellt, dass Sie eine Mutter-Kind-Kur benötigen.