Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur hilft Ihnen, Abstand vom Alltag zu gewinnen und neue Kraft zu sammeln. In der Kur erhalten Sie therapeutische Unterstützung bei körperlichen oder seelischen Belastungen – damit Sie gestärkt in den Familienalltag zurückkehren.
Voraussetzungen für eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur
Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur kommt für Sie infrage, wenn Ihre Gesundheit durch die Belastungen im Familienalltag gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist. Dazu zählen zum Beispiel starke Erschöpfung, Schlafprobleme, körperliche Beschwerden, psychische Belastungen oder wiederkehrende Erkrankungen.
Die wichtigste Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die Praxis prüft mit Ihnen, ob eine Kur sinnvoll ist, und stellt die medizinische Verordnung aus. Darin steht, welche Beschwerden Sie haben, welche Belastungen Ihren Alltag prägen und welches Ziel die Kur erreichen soll.
Ihr Kind kann Sie als Begleitkind begleiten, wenn eine Trennung während der Kur nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Braucht Ihr Kind selbst medizinische Behandlungen, benötigt es eine eigene ärztliche Verordnung. So kann die Klinik auch die Beschwerden Ihres Kindes gezielt berücksichtigen.
Eine erneute Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist in der Regel nach vier Jahren möglich. Eine frühere Kur kann infrage kommen, wenn sie aus medizinischen Gründen dringend notwendig ist.
Wir prüfen Ihren Antrag individuell. So finden wir gemeinsam heraus, welche Unterstützung zu Ihrer gesundheitlichen und familiären Situation passt.
Kosten einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur
Wenn wir Ihre Mutter- oder Vater-Kind-Kur genehmigen, übernehmen wir die Kosten für die medizinische Behandlung, Unterkunft und Verpflegung in der Kurklinik.
Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung. Wenn Sie von gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, entfällt auch diese Zuzahlung.
Auch die notwendigen Fahrkosten können wir erstatten. Dafür brauchen wir nach der Kur Ihre Fahrkarten oder Belege. Für Fahrkosten kann ein gesetzlicher Eigenanteil anfallen: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt.
Unser Tipp: Bewahren Sie alle Belege gut auf. So können wir die Erstattung nach Ihrer Kur schnell prüfen.
Bei Fragen zur Zuzahlung oder zu einer möglichen Befreiung sind wir gerne für Sie da.
So funktioniert die Beantragung
- 1 Ihr Arzt hat festgestellt, dass Sie eine Mutter-Kind-Kur benötigen. Gemeinsam mit Ihnen füllt er das Antragsformular aus.
- 2 Mit dem ausgefüllten Antragsformular vom Arzt können Sie die Kur online in meineBIG beantragen.
- 3 Kinder bis zu zwölf Jahren können Sie kostenfrei als Begleitkinder mitnehmen. Liegt eine medizinische Indikation auch für ein Kind vor, kann es selbst kurbedürftig mit behandelt werden.Antrag in meineBIG hochladen
- 4 Wir prüfen Ihren Antrag individuell. Dabei berücksichtigen wir Ihre gesundheitliche Situation, Ihre familiäre Belastung und die medizinische Empfehlung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.
- 5 Wenn wir Ihre Kur genehmigen, stimmen Sie den Termin direkt mit der Kurklinik ab. Danach können Sie Ihre Anreise planen.
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