
Hebammenrufbereitschaft
Auch wir stehen Ihnen zur Seite und übernehmen die Kosten für eine Hebamme vor und selbstverständlich auch in der ersten Zeit nach der Geburt.
So funktioniert die Kostenübernahme
- Sie zahlen die Rechnung: Sie übernehmen die Kosten zunächst selbst.
- Rechnung bei der BIG einreichenReichen Sie uns die Rechnungskopie der Hebamme ganz unkompliziert über unser Online-Formular im geschützten Servicebereich meineBIG ein. Per E-Mail oder Post können Sie uns die Unterlagen zur Erstattung auch gern zusenden.
- Erstattung auf Ihr Konto:Die BIG erstattet Ihnen bis zu 250 Euro des Rechnungsbetrags für die Hebammenrufbereitschaft und überweist die Summe auf das von Ihnen angegebene Konto.
Unsere beliebtesten Services
- Kostenerstattung: Hebammenrufbereitschaft Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft.
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Wichtig für Sie
Voraussetzung ist, dass die Hebamme eine Zulassung nach § 134a Abs. 2 SGB V besitzt oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigt ist. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe beinhalten.
Schwangerschaft & Geburt - unser Special für die Schwangerschaft
Kinderwunsch, Schwangerschaft und das turbulente Leben mit Kindern - unser Bereich "Gesund leben" bietet viele Artikel für diese intensive Lebensphase! Fundierte und qualitätsgesicherte Infos, die immer spannend und unterhaltsam aufbereitet sind und neue Antworten auf alte Fragen geben.
