
Künstliche Befruchtung
Manchmal bleibt ein Kinderwunsch unerfüllt. Hierfür kann es zahlreiche Gründe geben. Gemeinsam mit Ihrem Arzt sollten Sie alle Möglichkeiten untersuchen. Künstliche Befruchtung kann eine Chance sein, um eine Schwangerschaft zu ermöglichen. Die BIG zahlt bis zu 600 Euro mehr Zuschuss als das Gesetz vorgibt.
Ihr BIG-Vorteil bei künstlicher Befruchtung
- Wenn Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin Ihnen zu einer künstlichen Befruchtung rät, übernehmen wir die gesetzlichen 50 Prozent der Kosten.
- Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Versichertenkarte.
- Zusätzlich zum gesetzlichen Zuschuss übernimmt die BIG bis zu 200 Euro je Behandlung für maximal drei Versuche, wenn beide Ehepartner bei der BIG versichert sind. Nach Vorlage der Rechnung werden Ihnen die Kosten erstattet.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Paar muss verheiratet sein.
- Beide müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Die Frau darf nicht älter als 39, der Mann nicht älter als 49 Jahre sein.
- Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
Online-Antrag künstliche Befruchtung
in unserem Online-Formular können Sie Ihren Behandlungsplan oder Ihre Rechnungen für den Extra-Zuschuss der BIG hochladen.
Folgende Behandlungsmöglichkeiten gibt es:
- Insemination im Spontanzyklus bis zu achtmal
- Insemination nach hormoneller Stimulation bis zu dreimal
- In-vitro-Fertilisation bis zu dreimal
- intratubarer Gameten-Transfer bis zu zweimal
- intracytoplasmatischer Spermieninjektion bis zu dreimal
Künstliche Befruchtung
Wenn es auf natürlichem Wege nicht klappt, versuchen es viele Paare mittels einer künstlichen Befruchtung. Aber wie läuft das ab, was gibt es zu beachten und wie unterstützt euch die BIG dabei? In diesem Erklärvideo erfahrt ihr mehr.