Die Rechtslage in Deutschland bei Abtreibungen
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach §218 StGB rechtswidrig. Unter Einhaltung von bestimmten Fristen und Voraussetzungen bleibt die Abtreibung aber straffrei. Sie bleiben auch in jedem Fall straffrei, wenn die Abtreibung medizinisch notwendig ist oder die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande kam. Die jeweils relevanten Fristen und Regelungen haben wir für die verschiedenen Gründe und Indikationen aufgelistet.
Abbruch aufgrund eines Schwangerschaftskonfliktes
Frauen können eine Schwangerschaft aufgrund eines Schwangerschaftskonfliktes abbrechen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man sich der Herausforderung, ein Kind großzuziehen, nicht gewachsen fühlt. In Deutschland bleibt diese Form der Abtreibung straffrei, wenn Frauen zuvor einer Konflikt-Beratung zustimmen. Folgende Schritte sind dabei zu beachten:
- Die Schwangere möchte den Schwangerschaftsabbruch.
- Sie benötigt einen Beratungsschein über die Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle.
- Zwischen der Ausstellung des Beratungsscheins und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen.
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur zwölften Wochen nach der Empfängnis möglich.
- Der Schwangerschaftsabbruch muss durch einen Arzt vorgenommen werden.
- Der Arzt, der die Abtreibung durchführt, darf nicht derjenige sein, der das Schwangerschaftskonfliktgespräch geführt hat.
Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen
Ein Schwangerschaftsabbruch kann auch aus medizinischen Gründen notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Mutter darstellt. Kann diese Gefahr nicht auf eine andere zumutbare Weise abgewendet werden, liegt eine medizinische Indikation vor. Ein Beispiel dafür ist, wenn eine Untersuchung ergibt, dass das Kind mit schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden zur Welt kommen wird und dies die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter gefährden würde. Mit einer medizinischen Indikation darf der Schwangerschaftsabbruch dann auch nach Ablauf der zwölf Wochen durchgeführt werden. Hier gelten folgende Voraussetzungen:
- Zwischen der ärztlichen Diagnose und der Ausstellung der Indikation müssen drei Tage vergehen (außer das Leben der werdenden Mutter ist unmittelbar in Gefahr).
- Vor der schriftlichen Ausstellung der Indikation muss der Arzt über medizinische Aspekte einer Abtreibung und über psychologische Beratungsmöglichkeiten informieren.
- Die Schwangere muss schriftlich bestätigen, dass sie medizinisch beraten und über weiterführende Beratungsmöglichkeiten informiert wurde.
- Der Schwangerschaftsabbruch darf ebenfalls nicht vom Arzt durchgeführt werden, der die Indikation ausgestellt hat.
Schwangerschaftsabbruch aus kriminologischen Gründen
Eine Schwangerschaft kann auch abgebrochen werden, wenn eine ärztliche Einschätzung ergibt, dass die Schwangerschaft durch sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung entstanden ist. Für Mädchen bis 14 Jahre gilt diese kriminologische Indikation immer. Hier gibt es im Gegensatz zu den anderen Verfahren keine Beratungspflicht. Eine Beratung findet nur auf Wunsch der Schwangeren hin statt. Voraussetzung der kriminologischen Indikation sind:
- Es dürfen nicht mehr als zwölf Wochen zwischen dem Tag der Empfängnis und dem Abbruch der Schwangerschaft liegen.
- Der Arzt, der die Indikation ausstellt, darf nicht der Arzt sein, der die Abtreibung durchführt.
Was kostet ein Schwangerschaftsabbruch und was zahlt die Krankenkasse?
Hier gibt es einen wesentlichen Unterschied, der die Kostenübernahme beeinflusst:
Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen oder kriminologischen Gründen
Wird der Schwangerschaftsabbruch wegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation durchgeführt, übernehmen wir die Kosten für den Eingriff selbst und die Leistungen, die vor- und nachher nötig sind. Voraussetzung hierfür ist ein ärztliches Gutachten, das die Indikation bestätigt. Die Abrechnung erfolgt hier direkt über die Versichertenkarte. Das bedeutet im Detail:
- die Feststellung der Schwangerschaft und die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft
- die ärztliche Beratung vor und nach dem Schwangerschaftsabbruch
- die ärztliche Behandlung bei Komplikationen während und nach dem Abbruch der Schwangerschaft
- den Eingriff des Schwangerschaftsabbruches
- eine Krankenhausbehandlung für die Tage vor und nach dem Abbruch, wenn sie medizinisch notwendig ist
Schwangerschaftsabbruch wegen eines Schwangerschaftskonfliktes
Bei einem Schwangerschaftsabbruch der aufgrund eines Schwangerschaftskonfliktes gewünscht ist, werden die Kosten für den Eingriff von der Schwangeren selbst gezahlt. Die BIG darf hierfür nichts zahlen. Die Kosten liegen bei bis zu 500 Euro für ambulante Eingriffe. Bei stationären Eingriffen können die Kosten auch höher sein. Die medizinischen Leistungen, die rund um den Eingriff selbst nötig sind, übernimmt die BIG für Sie. Das heißt ganz konkret:
- die Feststellung der Schwangerschaft und die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft
- die ärztliche Beratung vor und nach dem Schwangerschaftsabbruch
- eine Krankenhausbehandlung für die Tage vor und nach dem Abbruch, wenn sie medizinisch notwendig ist.
- Der Tag des Eingriffs und der Abbruch selbst ist von der Kostenübernahme ausgenommen.
Kostenerstattung vorher online beantragen
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für den Eingriff bei der BIG zu beantragen, wenn Sie kein oder ein geringes Einkommen haben. Dieser Antrag muss unbedingt vor dem Eingriff gestellt werden. Eine rückwirkende Genehmigung ist ausgeschlossen.
Beratungsstellen finden
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Schwangerschaftsabbruch – zwei Methoden
Sollte man den Entschluss gefasst haben, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
1. Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Eine Schwangerschaft kann mit Medikamenten bis zur 9. Schwangerschaftswoche beendet werden. Hierbei wird der Wirkstoff Mifepriston verabreicht, der das Hormon Progesteron hemmt. Progesteron ist für den Erhalt der Schwangerschaft nötig. Durch das Medikament wird der Muttermund weicher und öffnet sich. Etwa 36 bis 48 Stunden später bekommt die Schwangere unter ärztlicher Aufsicht das Hormon Prostaglandin in Form von Tabletten oder Zäpfchen verabreicht. Dies löst Wehen aus und es kommt zu einer Fehlgeburt.
In den meisten Fällen ist eine Abtreibung mit Medikamenten erfolgreich. Lösen die Medikamente jedoch keine Fehlgeburt aus, wird eine Ausschabung, in der Fachsprache auch Kürettage genannt, durchgeführt. Bei einer Ausschabung wird die Gebärmutterschleimhaut samt Embryo und Fruchtblase chirurgisch entfernt.
2. Operativer Schwangerschaftsabbruch
Ein operativer Schwangerschaftsabbruch kann ambulant oder stationär stattfinden. Die operative Abtreibung geschieht unter örtlicher Betäubung des Muttermunds oder unter Vollnarkose. Am häufigsten kommt hier die Saugkürettage zum Einsatz. Dabei werden Gebärmutterschleimhaut, Embryo und Fruchtblase über ein Röhrchen abgesaugt. Alternativ kann, wie oben beschrieben, eine Ausschabung, also eine Kürettage, angewandt werden.
Folgen einer Abtreibung
Eine Abtreibung birgt immer auch einige Risiken, über die man in der Regel bei der Schwangerschaftskonfliktberatung informiert wird. Neben einer starken psychischen Belastung kann es durch die verwendeten medizinischen Instrumente zu Verletzungen der Uteruswand und zu Blutungen kommen. Nach dem Eingriff besteht das Risiko einer Infektion oder von Nachblutungen. In seltenen Fällen treten Spätfolgen auf. Hierzu zählen Schmerzen im Unterleib oder auch Sterilisation.
Vor allem die psychische Belastung sollte nicht vernachlässigt werden. Oft entstehen Schuldgefühle und daraus resultierende Depressionen. Hier kann eine psychologische Betreuung und Gespräche mit dem Partner oder der Familie helfen.