BIGselect Krankengeld

Der Wahltarif BIGselect Krankengeld bietet allen Selbstständigen, Freiberuflern und unständig bzw. kurzzeitig Beschäftigten Sicherheit, wenn sie arbeitsunfähig werden.
Frau ist erkältet und hustet

Inhalt

Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, gibt es kein gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag – und damit auch keine Einkommenssicherung im Krankheitsfall. Der Wahltarif BIGselect Krankengeld schließt diese Lücke: Mit einem festen Tagessatz ab dem 43. Krankheitstag – oder sogar schon ab Tag 15 für bestimmte Berufsgruppen – sichern Sie sich finanziell ab.

Flexible Absicherung bei längerer Krankheit

Mit der Wahl von BIGselect Krankengeld sichern Sie sich als Selbstständiger den Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

  • Das Krankengeld beträgt bis zu 55 Euro pro Tag.
  • Der monatliche Beitrag dafür beträgt 36,50 Euro und ist sonst von keinerlei Faktoren wie z.B. dem Alter abhängig.

Für wen eignet sich der Wahltarif?

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Künstler (z. B. über Künstlersozialkasse versichert)
  • Arbeitnehmer mit kurzfristigen oder befristeten Arbeitsverträgen
  • Personen ohne Arbeitgeberzuschuss zum Krankengeld

Vorzeitiges Krankengeld für Künstler

Künstler und Publizisten, die im Künstlersozialversicherungsgesetz abgesichert sind, können BIGselect Krankengeld für den Zeitraum vom 15. bis 42. Tag wählen. Ab dem 43. Tag besteht dann der gesetzliche Krankengeld-Anspruch. Die Konditionen sind:

  • tägliches Krankengeld von 20 Euro
  • monatlicher Beitrag beträgt 5 Euro

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Mann mit Krücken und Verband am Bein

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