Mann sitzt am Schreibtisch

Kostenerstattung

Wenn Sie die Kostenerstattung wählen, zahlen Sie wie ein Privatversicherter für privatärztliche Behandlungen und Verordnungen bei zugelassenen Leistungserbringern zunächst selbst.

Wie privat versichert

Entscheiden Sie sich für die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip, erhalten Sie wie Privatversicherte eine Rechnung über die Behandlung. Diese reichen Sie dann zur Erstattung bei uns ein.

Darauf sollten Sie achten

Die Rechnung richtet sich nach der privatärztlichen Gebührenordnung. Die Kosten liegen dort in der Regel über den Sätzen, die wir Ihnen gemäß des Sachleistungsprinzips erstatten können. Vom Erstattungsbetrag werden zudem alle gesetzlichen Zuzahlungen und Eigenanteile sowie eine Verwaltungskostenpauschale berechnet.

Tarif online abschließen

Sie können den Tarif Kostenerstattung direkt in Ihrem geschützten Online-Bereich meineBIG abschließen. Sind die bereits BIG-versichert startet der Tarif frühestens mit dem Folgequartal nach Antragseingang. Als Neukunden können Sie den Tarif ab Versicherungsbeginn wählen. 

In meineBIG können Sie auch Ihre Rechnung für die Erstattungen hochladen.

Fragen zum Thema