
Kostenerstattung
Wie privat versichert
Entscheiden Sie sich für die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip, erhalten Sie wie Privatversicherte eine Rechnung über die Behandlung. Diese reichen Sie dann zur Erstattung bei uns ein.
Darauf sollten Sie achten
Die Rechnung richtet sich nach der privatärztlichen Gebührenordnung. Die Kosten liegen dort in der Regel über den Sätzen, die wir Ihnen gemäß des Sachleistungsprinzips erstatten können. Vom Erstattungsbetrag werden zudem alle gesetzlichen Zuzahlungen und Eigenanteile sowie eine Verwaltungskostenpauschale berechnet.
Tarif online abschließen
Sie können den Tarif Kostenerstattung direkt in Ihrem geschützten Online-Bereich meineBIG abschließen. Sind die bereits BIG-versichert startet der Tarif frühestens mit dem Folgequartal nach Antragseingang. Als Neukunden können Sie den Tarif ab Versicherungsbeginn wählen.
In meineBIg können Sie auch Ihre Rechnung für die Erstattungen hochladen.
Fragen zum Thema
Jeder BIG-Versicherte kann wie ein Privatpatient eine Kostenerstattung für privatärztliche Behandlungen und Verordnungen bei zugelassenen Leistungserbringern wählen. Die Leistungen werden dann nicht mehr über die Versichertenkarte abgerechnet. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen und dann zur Erstattung bei der BIG einreichen.
Die BIG erstattet die Leistung nach festgelegten Sätzen. Diese liegen in der Regel unter den tatsächlichen Kosten für die privatärztliche Behandlung. Vom Erstattungsbetrag werden außerdem alle gesetzlichen Zuzahlungen und Eigenanteile sowie eine Verwaltungskostenpauschale abgezogen. Diese liegt bei 5 %, maximal jedoch 50 Euro. Bei Erstattung im EU-Ausland: Verwaltungskosten 5 %, max. jedoch 50 Euro.
Durch Wahl der Kostenerstattung entstehen Ihnen also Mehrkosten. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die Ihren Eigenanteil übernimmt.
Die Kosten für Leistungen von nicht zugelassenen Ärzten oder Leistungserbringern dürfen wir grundsätzlich nicht erstatten. Auch Kosten für Heilpraktiker kann die BIG leider nicht übernehmen. Diese können Sie aber über eine unserer privaten Zusatzversicherungen absichern.
Die Wahl der Kostenerstattung kann für alle Leistungsbereiche getroffen werden oder auf einen oder mehrere der folgenden Leistungsbereiche beschränkt werden:
- ambulante ärztliche Versorgung
- ambulante zahnärztliche Versorgung
- stationäre Versorgung
- ärztlich / zahnärztlich veranlasste ambulante Leistungen
Falls Sie den Selbstbehalt wählen, werden allerdings auch im Falle einer Einschränkung die Kosten für stationäre Behandlungen auf den Selbstbehalt angerechnet.
Wählen Sie die Kostenerstattung, sind Sie nach gesetzlichen Bestimmungen für ein Kalendervierteljahr an diese Wahl gebunden. Die Kostenerstattung kann jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
Sofern die Wahl der Kostenerstattung für alle Leistungsbereiche gewählt wurde, dürfen keine Leistungen über die Versichertenkarte abgerechnet werden.