
Kostenerstattung
Wie privat versichert
Entscheiden Sie sich für die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip, erhalten Sie wie Privatversicherte eine Rechnung über die Behandlung. Diese reichen Sie dann zur Erstattung bei uns ein.
Darauf sollten Sie achten
Die Rechnung richtet sich nach der privatärztlichen Gebührenordnung. Die Kosten liegen dort in der Regel über den Sätzen, die wir Ihnen gemäß des Sachleistungsprinzips erstatten können. Vom Erstattungsbetrag werden zudem alle gesetzlichen Zuzahlungen und Eigenanteile sowie eine Verwaltungskostenpauschale berechnet.
Tarif online abschließen
Sie können den Tarif Kostenerstattung direkt in Ihrem geschützten Online-Bereich meineBIG abschließen. Auch Ihre Rechnung für die Erstattungen können Sie dort hochladen.