
Kieferorthopädie
Wie funktioniert die Kostenübernahme durch die BIG?
Die BIG übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen nach dem Ende der Milchzahnphase bis zum 18. Geburtstag:
- Der Kieferorthopäde schätzt ein, wie schwer die Kiefer- oder Zahnfehlstellung ist und ordnet sie in eine der 5 kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz KIG) ein.
- Daraus entsteht der Behandlungsplan, der Maßnahmen, voraussichtliche Dauer und die wahrscheinlichen Kosten enthält. Ihr Kieferorthopäde sendet uns diesen vor Beginn der Behandlung zu.
- Die BIG kann ab KIG 3 die Kosten für die Kieferorthopädie übernehmen. Sobald der Plan freigegeben ist, kann es losgehen. Die BIG übernimmt die Kosten bei genehmigten Behandlungsplänen zu 100 Prozent.
Kieferorthopädie bei Erwachsenen
Ab 18 Jahren übernehmen wir die Behandlungskosten nur bei sehr schwerwiegenden Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers. Voraussetzung ist dabei, dass:
- diese Erkrankung erst nach Abschluss des Körperwachstums – also nach dem 18. Geburtstag – behandelt werden kann.
- eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich sein muss.
Beginn und Dauer der Behandlung
Im Bestfall startet die kieferorthopädische Behandlung mit neun oder zehn Jahren - abhängig davon, wann die Milchzähne ausfallen, auch früher oder später. In der Regel dauert die Kieferorthopädie rund vier Jahre. Nachbehandlungen können erforderlich sein.
Nach einer ausführlichen Diagnostik der Zahnärzte in der Praxis erhält der Patient meist eine feste Zahnspange, die immer nachjustiert werden muss. Hierbei werden die Brackets fest auf den Zähnen verankert und mittels Draht miteinander verbunden, um die Zahnfehlstellung zu beheben. Im Anschluss erhält der Patient meist eine lose Zahnspange, die über Nacht getragen werden sollte. Nach mehrjähriger Behandlung stellt der Kieferorthopäde den Erfolg oder Nicht-Erfolg der Behandlung fest.
Wie viel erstattet die BIG bei Kieferorthopädie?
Die BIG übernimmt die Kosten bei genehmigten Behandlungsplänen zu 100 Prozent. Sie erhalten in jedem Quartal eine Rechnung über 20 Prozent der entstandenen Kosten. Das ist Ihr vorläufiger Eigenanteil, den wir Ihnen bei erfolgreich abgeschlossener Therapie komplett erstatten. Die übrigen 80 Prozent der Kosten rechnet Ihr Zahnarzt/Kieferorthopäde direkt mit der BIG über Ihre Versichertenkarte ab. Haben Sie mehrere Kinder, die beim Kieferorthopäden behandelt werden, beträgt Ihr Eigenanteil für das 2. Kind nur 10 Prozent.
Erstattung des vorläufigen Eigenanteils
Lassen Sie sich für die Erstattung des vorläufigen Eigenanteils den Behandlungsabschluss vom Kieferorthopäden schriftlich bestätigen. Das macht er meist nach der bis zu zweijährigen Phase der Nachbetreuung („Retentionsphase“). Senden Sie uns die Bestätigung und Ihre gesammelten Eigenanteilsrechnungen in Kopie über unser Online-Formular zu und wir veranlassen die Erstattung. Die Röntgenleistungen sowie die konservierend-chirurgischen Maßnahmen rechnet Ihr Zahnarzt über die Krankenversichertenkarte ab.
Was sind "mehr- und außervertragliche Leistungen"?
Häufig bietet Ihr Zahnarzt Ihnen Mehr- oder Zusatzleistungen an, die über die vertraglichen Maßnahmen hinausgehen. Das können z.B. Spezial-Bänder, Keramikbrackets oder thermoplastische Bögen sein. Mehrkosten für diese Zusatzleistungen tragen Sie selbst. Auch außervertragliche Leistungen wie funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen oder Glattflächenversieglungen von Zähnen sind keine Kassenleistungen. Wünschen Sie solche Leistungen, treffen Sie vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Zahnarzt. Ihr Kieferorthopäde darf die vertragszahnärztliche Therapie nicht von der Wahl aufwändigerer Behandlungsmittel abhängig machen.
Was geschieht mit meinem Eigenanteil, wenn ich die Behandlung vorzeitig abbreche?
„Durchhalten“ lautet die Parole. Denn wer die kieferorthopädische Therapie abbricht, bevor das im Behandlungsplan angegebene Ziel erreicht ist, muss seinen Eigenanteil selbst tragen. In diesem Fall dürfen wir die Restkosten nicht übernehmen.
Fragen zur Kieferorthopädie
Kieferorthopädie bei der BIG
Fast jedes Kind oder Jugendlicher benötigt früher oder später eine kieferorthopädische Behandlung. Was genau heißt das und was zahlt die BIG als gesetzliche Krankenkasse?