
Kieferorthopädie
Wie funktioniert die Kostenübernahme durch die BIG?
Die BIG übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen nach dem Ende der Milchzahnphase bis zum 18. Geburtstag:
Der Kieferorthopäde schätzt ein, wie schwer die Kiefer- oder Zahnfehlstellung ist und ordnet sie in eine der 5 kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz KIG) ein. Daraus entsteht der Behandlungsplan, der Maßnahmen, voraussichtliche Dauer und die wahrscheinlichen Kosten enthält. Ihr Kieferorthopäde sendet uns diesen vor Beginn der Behandlung zu. Die BIG kann ab KIG 3 die Kosten für die Kieferorthopädie übernehmen. Sobald der Plan freigegeben ist, kann es losgehen. Die BIG übernimmt die Kosten bei genehmigten Behandlungsplänen zu 100 Prozent.
Wichtig:
Können Sie die Beurteilung des Kieferorthopäden (Grad 1 oder 2) nicht nachvollziehen und sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden, sprechen Sie uns direkt an. Ein Gutachter kann eventuell die Erstbeurteilung prüfen.
Kieferorthopädie bei Erwachsenen
Ab 18 Jahren übernehmen wir die Behandlungskosten nur bei sehr schwerwiegenden Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers. Voraussetzung ist dabei, dass:
diese Erkrankung erst nach Abschluss des Körperwachstums – also nach dem 18. Geburtstag – behandelt werden kann. eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich sein muss.
Beginn und Dauer der Behandlung
Im Bestfall startet die kieferorthopädische Behandlung mit neun oder zehn Jahren - abhängig davon, wann die Milchzähne ausfallen, auch früher oder später. In der Regel dauert die Kieferorthopädie rund vier Jahre. Nachbehandlungen können erforderlich sein.
Nach einer ausführlichen Diagnostik der Zahnärzte in der Praxis erhält der Patient meist eine feste Zahnspange, die immer nachjustiert werden muss. Hierbei werden die Brackets fest auf den Zähnen verankert und mittels Draht miteinander verbunden, um die Zahnfehlstellung zu beheben. Im Anschluss erhält der Patient meist eine lose Zahnspange, die über Nacht getragen werden sollte. Nach mehrjähriger Behandlung stellt der Kieferorthopäde den Erfolg oder Nicht-Erfolg der Behandlung fest.
Wie viel erstattet die BIG bei Kieferorthopädie?
Die BIG übernimmt die Kosten bei genehmigten Behandlungsplänen zu 100 Prozent. Sie erhalten in jedem Quartal eine Rechnung über 20 Prozent der entstandenen Kosten. Das ist Ihr vorläufiger Eigenanteil, den wir Ihnen bei erfolgreich abgeschlossener Therapie komplett erstatten. Die übrigen 80 Prozent der Kosten rechnet Ihr Zahnarzt/Kieferorthopäde direkt mit der BIG über Ihre Versichertenkarte ab. Haben Sie mehrere Kinder, die beim Kieferorthopäden behandelt werden, beträgt Ihr Eigenanteil für das 2. Kind nur 10 Prozent.
Erstattung des vorläufigen Eigenanteils
Lassen Sie sich für die Erstattung des vorläufigen Eigenanteils den Behandlungsabschluss vom Kieferorthopäden schriftlich bestätigen. Das macht er meist nach der bis zu zweijährigen Phase der Nachbetreuung („Retentionsphase“). Senden Sie uns die Bestätigung und Ihre gesammelten Eigenanteilsrechnungen in Kopie über unser Online-Formular zu und wir veranlassen die Erstattung. Die Röntgenleistungen sowie die konservierend-chirurgischen Maßnahmen rechnet Ihr Zahnarzt über die Krankenversichertenkarte ab.
Online-Formular für die Erstattung der Eigenanteile der kieferorthopädischen Behandlung
Nachdem Sie die Bestätigung über Ihren Behandlungsabschluss erhalten haben, können Sie hier alle kieferorthopädischen Rechnungen zur Erstattung einreichen.
Was sind "mehr- und außervertragliche Leistungen"?
Häufig bietet Ihr Zahnarzt Ihnen Mehr- oder Zusatzleistungen an, die über die vertraglichen Maßnahmen hinausgehen. Das können z.B. Spezial-Bänder, Keramikbrackets oder thermoplastische Bögen sein. Mehrkosten für diese Zusatzleistungen tragen Sie selbst. Auch außervertragliche Leistungen wie funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen oder Glattflächenversieglungen von Zähnen sind keine Kassenleistungen. Wünschen Sie solche Leistungen, treffen Sie vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Zahnarzt. Ihr Kieferorthopäde darf die vertragszahnärztliche Therapie nicht von der Wahl aufwändigerer Behandlungsmittel abhängig machen.
Was geschieht mit meinem Eigenanteil, wenn ich die Behandlung vorzeitig abbreche?
„Durchhalten“ lautet die Parole. Denn wer die kieferorthopädische Therapie abbricht, bevor das im Behandlungsplan angegebene Ziel erreicht ist, muss seinen Eigenanteil selbst tragen. In diesem Fall dürfen wir die Restkosten nicht übernehmen.
Fragen zur Kieferorthopädie
Da die BIG, genau wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten erst ab KIG Stufe 3 übernimmt, müssen Sie bei KIG Stufe 1 und 2 die Kosten komplett selbst tragen. Dies betrifft leichte und mittlere Zahnfehlstellungen, deren Korrektur in Summe mehrere tausend Euro kosten kann.
Ab KIG Stufe 3 (Stufe 5 ist das Maximum) übernimmt die BIG bei erfolgreichem Abschluss der Kieferorthopädie 100 Prozent der Kosten. Allerdings können Mehrkosten von ein paar Tausend Euro auf Sie zukommen, die Sie selbst tragen müssen. Das können unter anderem Keramikbrackets. Spezial-Bänder oder auch thermoplastische Bögen sein. Wenn Sie die Behandlung wie beispielsweise mit einer festen Zahnspange nicht erfolgreich abschließen, müssen Sie 20 Prozent der Kosten selbst tragen. Wenn Sie oder Ihr Kind bis zum Ende durchhalten, erstatten wir 100 Prozent der Kosten der Kassenleistungen.
Die Kieferorthopädie ist ein Teil der Zahnmedizin, der sich hauptsächlich mit Kieferfehlstellungen und Zahnfehlstellungen beschäftigt. Die Kieferorthopädie als solche gibt es erst seit Mitte des 19. Jahrhunderts, die ersten Lehrbücher zum Thema erschienen Ende des 19. Jahrhunderts. Hier gilt Edward H. Angle als „Vater der Kieferorthopädie“ – sein Lehrbuch erschien 1887.
Bevor mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen wird, müssen die Zahnärzte zuerst eine ausführliche Diagnose stellen. Diese wird zum Teil in der Praxis, zum Teil im Labor durchgeführt.
Kieferorthopädie bei der BIG
Kieferorthopädie bei der BIG
Fast jedes Kind oder Jugendlicher benötigt früher oder später eine kieferorthopädische Behandlung. Was genau heißt das und was zahlt die BIG als gesetzliche Krankenkasse?