
Zahnersatz
Feste Zuschüsse für Zahnersatz
Wenn Sie Zahnersatz brauchen, bekommen Sie von der BIG einen Zuschuss. Es gelten einheitliche Beträge – sogenannte befundorientierte Festzuschüsse. Benötigen Sie also beispielsweise eine Krone oder eine Brücke an einer bestimmten Stelle, ist die Höhe des Zuschusses für diesen Befund einheitlich festgelegt, egal für welche Behandlungsart Sie sich entscheiden.
Ohne geführtes BonusheftZuschuss von 60 Prozent für die Regelversorgung 5 Jahre geführtes BonusheftZuschuss von 70 Prozent für die Regelversorgung 10 Jahre geführtes BonusheftZuschuss von 75 Prozent für die Regelversorgung
Berechnen Sie Ihren Zuschuss
Vor Beginn der Behandlung bei der BIG melden
Den Heil- und Kostenplan braucht die BIG unbedingt vor Behandlungsbeginn. Hierzu erstellt Ihre Zahnarztpraxis den Heil- und Kostenplan digital und sendet diesen direkt an die BIG. Unsere Zahnexperten prüfen dann die Kostenbeteiligung und beraten Sie umfangreich. Übrigens: Ihr geführtes Bonusheft brauchen wir nicht im Original, ein Foto reicht!
Digitales Bonusheft
Nutzen Sie schon die elektronische Patientenakte (ePA) für Ihr Smartphone? In der App können Sie Ihr Zahn-Bonusheft auch digital führen – so haben Sie Ihre medizinischen Infos immer im Blick. Erteilen Sie einfach Ihrer Zahnarztpraxis die Berechtigung für Ihr e-Zahnbonusheft und lassen Sie ggf. die Einträge aus Ihrem bisherigen Zahnbonusheft durch Ihre Zahnarztpraxis übertragen.
Einfache Abrechnung
Alle BIG-Mitglieder können Zuschüsse zum Zahnersatz bekommen, auch Kinder und Jugendliche. Eine Vorfinanzierung ist nicht nötig. Ihr Zahnarzt rechnet den Krankenkassenanteil einfach direkt mit uns ab. Sie zahlen lediglich den Eigenanteil an den Zahnarzt.
Nur wenn Sie eine sogenannte „andersartige Versorgung“ wählen – also beispielsweise ein Zahnimplantat anstelle einer Brücke – erhalten Sie den Festzuschuss direkt von uns und rechnen mit Ihrem Zahnarzt ab. Auf Wunsch prüfen wir auch gerne die Gesamtrechnung – ein Anruf genügt.
- Online-Antrag: Kostenerstattung Zahnersatz Implantate und Co. - sogenannte andersartige Versorgung - zahlen Sie selbst und reichen und dann die Rechnung für den Zuschuss ein. Am einfachsten online in meineBIG
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Zahnzusatzversicherung sichert Kosten ab
Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie hohe Zuzahlungen vermeiden. Hier finden Sie die Angebote unsere Kooperationspartners DKV.

Fragen zum Zahnersatz
Je nachdem, an welcher Stelle ein Zahn oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen, benötigen Sie einen festsitzenden Zahnersatz oder einen herausnehmbaren Zahnersatz. Zu dem festsitzenden Zahnersatz zählen beispielsweise Kronen, Brücken, Veneers oder Implantate. Diese werden fest mit ihren bestehenden Zähnen oder im Kiefer verankert. Unter den herausnehmbaren Zahnersatz fallen Prothesen: Totalprothesen oder Teilprothesen können jederzeit aus dem Mund entfernt werden. In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen Vor- und Nachteile sowie die Kosten der einzelnen Zahnersatzarten auf.
Die BIG zahlt den gesetzlichen Festzuschuss. Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2023 60 Prozent von den tatsächlichen Kosten für eine Standardversorgung. Da Patienten sich oft für aufwändigeren Zahnersatz entscheiden, zahlt die BIG oft weniger als 60 Prozent von der Rechnungssumme.
Beispiel Zahnkrone an einem Frontzahn
Zuschuss der BIG für Krone und Verblendung: 282,62 Euro
Zuschuss der BIG für Krone und Verblendung inklusive Anrechnung des Vorsorgebonus: 353,28 Euro
Je nach Behandlung und Wünschen des Versicherten kann der Zahnersatz schnell einige tausend Euro kosten. Ohne Bonusheft oder Zahnzusatzversicherung müssen Sie daher im Vorfeld genau überlegen, welcher Zahnersatz für Sie infrage kommt.
Die Kostenübernahme durch die GKV richtet sich nach dem zahnärztlichen Befund. Die Krankenkasse zahlt den befundbezogenen Zuschuss unabhängig davon, ob Sie sich für eine einfache oder aufwändige Behandlungsmethode entscheiden. Wichtig ist, dass der vom Zahnarzt erstellte Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei uns zur Genehmigung vorliegt. Entweder sendet die Praxis ihn direkt an uns oder Sie selbst übernehmen das. Eine Vorfinanzierung der gesamten Kosten ist bei der GKV nicht erforderlich. Den Übernahmeanteil rechnet der Zahnarzt direkt mit der Kasse ab. Die Kasse übernimmt in der Regel 60% der Kosten für eine Regelversorgung. Wenn Sie über einen Zeitraum von fünf, bzw. 10 Jahren nachweislich mindestens einmal jährlich eine Kontrolluntersuchung besucht haben, steigt dieser Anteil deutlich. Menschen mit geringem Einkommen (beispielsweise Empfänger von Ausbildungshilfe) erhalten 100% der Kosten für eine Regelversorgung.
