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Wer regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge geht und dies im Bonusheft dokumentieren lässt, bekommt bei Zahnersatz bis zu 75 % Zuschuss zur Regelversorgung. Erfahren Sie hier, wie das Bonusheft funktioniert, was es bringt – und wie Sie sogar digital davon profitieren.
Was ist das Bonusheft und warum ist es wichtig?
Das Bonusheft ist ein kleines Dokument, in dem für Erwachsene eine jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchung vermerkt wird. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre stehen zwei Zahnvorsorge-Termin an, die im Bonusheft eingetragen werden.
Es dient als Nachweis für Ihre regelmäßige Vorsorge – und wird bei der Berechnung des Kassenanteils für Zahnersatzleistungen berücksichtigt.
Je länger Sie lückenlos zur Kontrolle gehen, desto höher fällt der Zuschuss aus:
Lückenlose Vorsorge | Zuschuss zum Zahnersatz |
|---|---|
| Weniger als 5 Jahre | 60 % (Festzuschuss) |
| 5 Jahre | 70 % der Regelversorgung |
| 10 Jahre | 75 % der Regelversorgung |
Wie funktioniert das Bonusheft?
Um den Bonus zu erhalten, müssen Sie nur einmal pro Jahr zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen. Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin trägt den Besuch mit Stempel und Datum in das Heft ein. Wichtig: Zwischen den Einträgen darf kein Kalenderjahr fehlen – sonst beginnt die Zählung von vorn.
So einfach funktioniert es:
- Vorsorgetermin wahrnehmen – einmal jährlich für Erwachsene, zweimal jährlich für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
- Eintrag ins Bonusheft – direkt nach dem Termin abstempeln lassen.
- Heft sicher aufbewahren – oder digital hinterlegen.
- Wenn Zahnersatz notwendig wird, reicht uns Ihre Praxis den Heil- und Kostenplan ein.
- Auch Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren profitieren: Bei ihnen wird die regelmäßige Individualprophylaxe ebenfalls im Bonusheft dokumentiert.
Bonusheft verloren! Was nun?
Keine Panik: Auch wenn das Bonusheft verloren gegangen ist, ist Ihr Bonus nicht automatisch weg. Zahnarztpraxen speichern die Vorsorgeuntersuchungen in der Patientenakte und können eine Ersatzbescheinigung ausstellen oder ein neues Bonusheft nachträglich ausfüllen.
Sprechen Sie Ihre Praxis einfach an – die meisten können problemlos nachtragen, wann Sie zur Kontrolle waren. Noch einfacher ist es, wenn Sie Ihr Bonusheft künftig digital führen.
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