Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze sollen zum 1. Januar 2024 steigen

Die Mindestlohnkommission hat vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto zu erhöhen. Mit der möglichen Anpassung des Mindestlohns ginge auch eine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze einher.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Oktober 2022 bei 12,00 Euro brutto pro Stunde. Die aktuelle Empfehlung der Mindestlohnkommission lautet nun, den Mindestlohn ab 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto zu erhöhen. 

Zudem ist die Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen seit 2022 an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt. Die Berechnung der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze erfolgt nach § 8 SGB IV, indem der jeweils geltende Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch Drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. Die Zahl 130 entspricht dabei 13 Wochen (= 3 Monate) mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden. 

Zum 1. Januar 2024 hätte dies zunächst eine Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze auf 538,00 Euro zur Folge, sofern die Bundesregierung der Empfehlung der Mindestlohnkommission folgt.