BIG direkt gesund
Taxi steht in Berlin

Neuer Taxitarif in Berlin: Unbürokratische Krankenfahrten für Versicherte der Innungskrankenkassen gesichert

Schnelle und unbürokratische Krankenfahrten ermöglichen fünf Innungskrankenkassen ihren Versicherten in Berlin. Basierend auf dem neuen Berliner Taxitarif hat BIG direkt gesund als Landesverband der Innungskrankenkassen für ihre Kundinnen und Kunden eine neue Preisvereinbarung mit der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. über die sogenannten einfachen Krankenfahrten abgeschlossen.

Die Vereinbarung gilt zugleich auch für die Versicherten der IKK Classic, der IKK gesund plus, der IKK Südwest und der IKK - Die Innovationskasse. „Aufgrund der steigenden Kosten als auch der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 € pro Stunde waren die Anpassungen für uns nachvollziehbar“, sagt Norbert Fina, Geschäftsbereichsleiter des Landesverbandes der BIG direkt gesund.

Preis- und Rechtssicherheit gewährleistet

Mit der neuen Preisvereinbarung ermöglichen die Innungskrankenkassen als erste Kassenart in Berlin eine direkte Abrechnung von medizinisch notwendigen Krankenfahrten zu dem neuen Taxitarif. Damit führen die Kassen ihr seit 2021 bestehendes Leistungsangebot fort. „Für das Berliner Taxigewerbe ist dies ein wichtiger Schritt, denn somit wurden Preis- sowie Rechtssicherheit für die nächsten Jahre gewährleistet“, sagt Leszek Nadolski, 1.Vorsitzender der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.

Die Patientenbeauftragte für Berlin, Ursula Gaedigk, begrüßte die Entscheidung der Krankenkassen ebenfalls: „Mit der neuen Preisvereinbarung ist weiterhin eine flächendeckende und unkomplizierte Gesundheitsversorgung der Versicherten mit Leistungen des sogenannten einfachen Krankentransports gewährleistet“.

Voraussetzungen für Kostenübernahme

Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Krankenfahrt zur ambulanten ärztlichen Behandlung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt. Eine Genehmigung gilt für Patientinnen und Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis, der die Merkzeichen aG, Bl oder H erhält, als erteilt. Dies gilt auch für Patientinnen und Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5 oder mit Pflegegrad 3, sofern eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt.