Wie ändert sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung?
Ihr Beitragssatz zur Pflegeversicherung richtet sich ab 1. Juli 2023 noch stärker danach, ob und wie viele Kinder Sie haben. Der Beitragssatz erhöht sich auf 3,4 Prozent bzw. auf 4,0 Prozent für Menschen ohne Kinder. Neu ist, dass auch die Zahl der Kinder eine Rolle für den Beitragssatz spielt: Für jedes Kind sinkt der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte.
Was ändert sich bei der Berücksichtigung von Kindern?
Eltern zahlen ab 1. Juli generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Personen ohne Kinder. Das gilt, wenn Sie ein Kind haben, auch wenn es nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt. Dabei ist es egal, wie alt Ihr Kind ist.
Neu ist, dass auch die Zahl der weiteren Kinder eine Rolle für den Beitragssatz spielt. Hier werden die Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt: Für jedes Kind unter 25 Jahren sinkt der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte.
Das sind die neuen Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023:
Anzahl Kinder | Beitragssatz |
---|---|
Kein Kind | 4,00 % |
1 Kind | 3,40 % |
2 Kinder | 3,15 % |
3 Kinder | 2,90 % |
4 Kinder | 2,65 % |
5 und mehr Kinder | 2,40 % |
So können Sie uns Informationen zu Ihren Kindern unter 25 Jahren übermitteln
- Sie sind angestellt beschäftigt, bekommen Rente oder Arbeitslosengeld?Bei Angestellten, Rentnerinnen oder Rentnern oder Personen mit Versorgungsleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld kümmern sich Ihr Arbeitgeber, der Rentenversicherungsträger oder die entsprechende Stelle, die die Beiträge zur Pflegeversicherung abführt. Dort teilen Sie mit, ob und wie viele Kinder Sie haben.
- Sie zahlen Ihre Beiträge selbst an die BIG ?Wenn wir Ihre Kinder noch nicht in unseren Daten erfasst haben, können Sie uns jederzeit bequem online Ihre Nachweise zusenden. Nutzen Sie hierfür gern unseren unkomplizierten Online-Service in meineBIG. Die BIG wird Ihre Beiträge dann ab 1. Juli 2023 rückwirkend neu berechnen, auch wenn die Unterlagen erst später eingereicht werden können.
Zum Formular „Pflegeversicherungsbeitrag reduzieren“ in meineBIG - Sie zahlen Ihre Beiträge selbst an die BIG und wollen uns gleichzeitig Änderungen bei Ihrem Einkommen mitteilen?Wollen Sie die Gelegenheit direkt nutzen und uns Ihre neuen Einkommensverhältnisse zur Anpassung Ihrer Beiträge mitteilen, können Sie das unkompliziert gleichzeitig erledigen: Im Formular „Jährliche Einkommensbefragung“ in meineBIG können Sie neben Ihren Einkommensnachweisen wie z.B. dem neuesten Einkommensteuerbescheid auch Geburtsurkunden Ihrer Kinder zur Neuberechnung Ihrer Beiträge hochladen.
Zum Formular „Jährliche Einkommensbefragung“ in meineBIG
Eine gute Nachricht: Erhöhung der Leistungen
Ab 1. Januar 2024 erhöhen sich auch alle Leistungsbeträge beim Pflegegeld, der Pflegesachleistung und vollstationären Pflege (Zuschläge):
Sachleistungen
- Pflegegrad 2: von 724 € auf 761 €
- Pflegegrad 3: von 1.363 € auf 1.432 €
- Pflegegrad 4: von 1.693 € auf 1.778 €
- Pflegegrad 5: von 2.095 € auf 2.200 €
Pflegegeld
- Pflegegrad 2: von 316 € auf 332 €
- Pflegegrad 3: von 545 € auf 573 €
- Pflegegrad 4: von 728 € auf 765 €
- Pflegegrad 5: von 901 € auf 947 €
Zuschläge vollstationären Pflege
- Pflegegrad 2: von 5 % auf 15 %
- Pflegegrad 3: von 25 % auf 30 %
- Pflegegrad 4: von 45 % auf 50 %
- Pflegegrad 5: von 70 % auf 75 %