
Pflegeversicherung: höherer Beitrag ab Juli 2023
Wie ändert sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung?
Ihr Beitragssatz zur Pflegeversicherung richtet sich ab 1. Juli 2023 noch stärker danach, ob und wie viele Kinder Sie haben. Der Beitragssatz erhöht sich auf 3,4 Prozent bzw. auf 4,0 Prozent für Menschen ohne Kinder. Neu ist, dass auch die Zahl der Kinder eine Rolle für den Beitragssatz spielt: Für jedes Kind sinkt der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte.
Was ändert sich bei der Berücksichtigung von Kindern?
Eltern zahlen ab 1. Juli generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Personen ohne Kinder. Das gilt, wenn Sie ein Kind haben, auch wenn es nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt. Dabei ist es egal, wie alt Ihr Kind ist.
Neu ist, dass auch die Zahl der weiteren Kinder eine Rolle für den Beitragssatz spielt. Hier werden die Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt: Für jedes Kind unter 25 Jahren sinkt der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte.
Das sind die neuen Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023:
Anzahl Kinder | Beitragssatz |
---|---|
Kein Kind | 4,00 % |
1 Kind | 3,40 % |
2 Kinder | 3,15 % |
3 Kinder | 2,90 % |
4 Kinder | 2,65 % |
5 und mehr Kinder | 2,40 % |
Wie können Sie nachweisen, dass Sie ein oder mehrere Kinder unter 25 Jahren haben?
- Wenn Sie Ihre Beiträge selbst an die BIG zahlen, melden wir uns bei Ihnen, wenn Sie uns Ihre Nachweise zusenden können. Bis dahin müssen Sie nichts tun! Da das Gesetz sehr kurzfristig beschlossen wurde, werden aktuell noch die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit wir Ihre Nachweise hinterlegen können. Auch ein unkomplizierter Online-Service ist dafür in Arbeit. Wir bitten noch um etwas Geduld. Die BIG wird Ihre Beiträge mit den entsprechenden Nachweisen auf jeden Fall ab 1. Juli 2023 rückwirkend neu berechnen, auch wenn die Unterlagen erst später eingereicht werden können.
- Sind Sie im Angestelltenverhältnis, Rentnerin oder Rentner oder beziehen Versorgungsleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, meldet sich bei Ihnen Ihr Arbeitgeber, der Rentenversicherungsträger oder die entsprechende Stelle, die die Beiträge zur Pflegeversicherung abführt.
Eine gute Nachricht: Erhöhung der Leistungen
Ab 1. Januar 2024 erhöhen sich auch alle Leistungsbeträge beim Pflegegeld, der Pflegesachleistung und vollstationären Pflege (Zuschläge):
Sachleistungen
- Pflegegrad 2: von 724 € auf 761 €
- Pflegegrad 3: von 1.363 € auf 1.432 €
- Pflegegrad 4: von 1.693 € auf 1.778 €
- Pflegegrad 5: von 2.095 € auf 2.200 €
Pflegegeld
- Pflegegrad 2: von 316 € auf 332 €
- Pflegegrad 3: von 545 € auf 573 €
- Pflegegrad 4: von 728 € auf 765 €
- Pflegegrad 5: von 901 € auf 947 €
Zuschläge vollstationären Pflege
- Pflegegrad 2: von 5 % auf 15 %
- Pflegegrad 3: von 25 % auf 30 %
- Pflegegrad 4: von 45 % auf 50 %
- Pflegegrad 5: von 70 % auf 75 %