Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG)
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz soll die erst in der vergangenen Legislatur beschlossene Krankenhausreform abgeändert werden. Kern des Gesetzesvorhabens ist eine Anpassung von Qualitätsvorgaben und Leistungsgruppen, damit diese leichter von den Krankenhäusern erfüllt werden können. Das Ziel der ursprünglichen Krankenhausreform war es jedoch durch bundesweite Vorgaben die Behandlungsqualität für alle Versicherten sicherzustellen. Positiv ist hervorzuheben, dass der Transformationsfonds, aus dem die Kosten der Reform finanziert werden sollen, vollständig durch Steuermittel finanziert wird. In der ursprünglichen Reform war vorgesehen, dass die Krankenkassen in den kommenden zehn Jahren 50 Milliarden Euro hätten beisteuern sollen.
Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
Mit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz sollen Apotheken künftig beispielsweise auch gegen FSME und Tetanus impfen dürfen. Weiterhin soll ein neuer Mechanismus zur Apothekenvergütung eingeführt werden: Statt einer Festlegung durch das Gesundheitsministerium sollen Kassen und Apotheken künftig verhandeln. Auch die Gründung von Zweigapotheken soll vereinfacht werden, insbesondere in Gegenden mit geringer Apothekendichte. Pharmazeutisch-Technische Assistenten sollen künftig zeitlich befristet die Apothekenleitung vertreten können und Bürokratie abgebaut werden.
Notfallreform
Der Entwurf zur Reform der Notfallversorgung lehnt sich an die Entwürfe der vergangenen Legislaturperioden an. Es sollen sogenannte Akutleitstellen geschaffen werden, die Hilfesuchende steuern und mit den Rettungsleitstellen vernetzt werden. Weiterhin sollen flächendeckend integrierte Notfallzentren an den Krankenhäusern etabliert werden. An diese können sich Patientinnen und Patienten wenden und werden von dort in die richtige Versorgungsebene gesteuert. Dadurch sollen die Notaufnahmen entlastet werden. Die vorgesehen Reform enthält viele sinnvolle Regelungen. Es bleibt aber abzuwarten, ob die Reform verabschiedet wird – ähnliche Regelungen waren in den vergangenen beiden Legislaturperioden nicht umgesetzt worden.
Bereits abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sah ursprünglich nur vor, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu erweitern. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurden jedoch weitere Regelungen aus anderen Bereichen mit in das Gesetz aufgenommen, u.a. das sogenannte kleine Sparpaket, dass eine Begrenzung der Verwaltungskosten für die GKV vorsieht und Einsparungen im Bereich Krankenhaus in Höhe von 1,8 Milliarden Euro für das Jahr 2026. Letztere sollen jedoch bereits 2027 wieder kompensiert werden, so dass keine tatsächlichen Einsparungen erzielt werden, sondern die Kosten erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten.

Das passiert im Hintergrund bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens
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