BIG direkt gesund sichert weiter therapeutische Wundversorgung für ihre Versicherten
BERLIN, 02.12.2025. Seit dem Wegfall der Übergangsfrist zum 2. Dezember 2025 dürfen gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich keine therapeutischen Wundprodukte mehr erstatten – das betrifft unter anderem Spezialverbände mit spezielle Wundauflagen oder Hydrogele. Damit stehen Praxen sowie Patientinnen und Patienten erneut vor einer unsicheren Versorgungssituation. BIG direkt gesund setzt hier wie schon im Vorjahr auf eine freiwillige Kulanzregelung: Betroffene Versicherte erhalten weiterhin Zugang zu den notwendigen Wundprodukten, selbst wenn die gesetzliche Regelung zur Verlängerung der Übergangsfrist derzeit ausgesetzt ist.
