Die BIG begrüßt Erleichterungen für Geflüchtete ab 1. Juni 2022

DORTMUND, 31.05.2022. Wesentliche Erleichterungen erwarten ukrainische Geflüchtete ab 1. Juni 2022. Anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Betroffenen dann umfangreiche Sozialleistungen. Das bedeutet, sie werden wie anerkannte hilfebedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt. „Damit werden die Menschen, die sich in einer ausgesprochen belastenden Situation befinden, mit umfassenden Hilfen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, zur Integration und auch zur Gesundheitsversorgung unterstützt“, begrüßt Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der BIG direkt gesund, die vom Gesetzgeber beschlossene Neuregelung.
Hand, die ein Herz in ukrainischen Farben hält