Was ist das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren?
Das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren (geregelt in § 27b SGB V) gibt Ihnen bei bestimmten planbaren Eingriffen das Recht auf eine unabhängige ärztliche Einschätzung auf Kosten Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr behandelnder Arzt ist verpflichtet, Sie mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über dieses Recht aufzuklären.
Der zweite Arzt oder die zweite Ärztin muss besonders qualifiziert und unabhängig sein. Er oder sie darf Sie nach der Zweitmeinung nicht selbst behandeln. So ist eine neutrale Einschätzung gewährleistet.
Bei welchen Diagnosen gilt das Verfahren?
Das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren gilt für folgende planbare Eingriffe:
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Eingriffe bei lokal begrenztem Prostatakarzinom (ohne Metastasen)
- Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Gefäßverengungen an der Halsschlagader (Karotisstenosen)
- Gelenkspiegelung an der Schulter (Schulterarthroskopie)
- Herzkatheteruntersuchung und Ablationen am Herzen
- Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
- Implantation, Wechsel oder Entfernung eines künstlichen Hüftgelenks
- Implantation einer Knieendoprothese
- Mandeloperationen (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
- Operation von Aortenaneurysmen
- Operationen an der Wirbelsäule (u. a. Dekompression, Spondylodese, Bandscheibenentfernung, künstliche Bandscheibe)
So läuft das Verfahren ab
1. Unterlagen anfordern
Bitten Sie Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt um eine Kopie Ihrer Befunde und Untersuchungsergebnisse. Die erste Kopie ist für Sie kostenfrei. Sie haben ein gesetzliches Recht auf diese Unterlagen – die Herausgabe darf nicht verweigert werden.
Elektronische Patientenakte (ePA) – der Speicher für Ihre Gesundheitsdaten
Die ePA bietet behandelnden Praxen und Ihnen selbst einen Überblick über Ihre Gesundheit. Wir geben Ihnen Orientierung.-> Alle Infos zur ePA
2. Zweitmeinungsarzt finden
Den passenden Arzt finden Sie über den Patientenservice 116117. Dort können Sie gezielt nach Ärztinnen und Ärzten suchen, die eine Genehmigung für das Zweitmeinungsverfahren haben. Außerdem können BIG-Versicherte die Spezialistensuche bei BetterDoc kostenlos nutzen.
116117 – Arztsuche Zweitmeinung
Hier finden Sie qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren – sortiert nach Eingriff und Region.
Besser zum richtigen Arzt – mit BetterDoc
BetterDoc analysiert Ihre medizinische Situation und vermittelt Ihnen gezielt qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte – auch für eine zweite Meinung.
3. Termin vereinbaren und hingehen
In der Regel brauchen Sie keine Überweisung. Der zweite Arzt bewertet Ihre Unterlagen, führt ein Gespräch und gibt Ihnen seine unabhängige Einschätzung. Die Kosten trägt die BIG.
Was passiert, wenn die Meinungen abweichen?
Unterschiedliche Einschätzungen bedeuten nicht, dass eine davon falsch ist. Sie zeigen oft verschiedene fachliche Perspektiven. Nutzen Sie die Zweitmeinung, um eine fundierte, selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Wenn Sie weiterhin unsicher sind, sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Häufig gestellte Fragen zur Ärztlichen Zweitmeinung
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