Ein Schriftstück kann öffentlich zugestellt werden, wenn z. B. der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Dies ist im § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) geregelt.
BIG direkt gesund veröffentlicht ihre Bekanntmachungen an dieser Stelle.
Öffentliche Zustellungen: