SFN-Zuschläge in der Weihnachtszeit
In vielen Branchen bedeutet die Vorweihnachtszeit ein hohes Arbeitspensum, das mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit kompensiert wird. Der außerordentliche Arbeitseinsatz der Mitarbeiter*innen wird von Arbeitgebern häufig mit Zuschlägen zum regulären Entgelt honoriert. Bei diesen Zuschlägen sind sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten.