Eine Zusammenschau aller Neuerungen für das neue Jahr:
- Zum Jahreswechsel 2025/2026 wurde die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
- Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Aktivrente. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, die bereits das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und weiterarbeiten möchten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zu ihrem regulären Einkommen hinzuzuverdienen. Damit soll dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegengewirkt werden und erfahrene Fachkräfte sollen länger im Arbeitsmarkt gehalten werden.
- Zu Jahresbeginn wurde der Grundfreibetrag von 12.096 Euro auf 12.348 Euro angehoben. Erst wenn Einkünfte diesen Betrag übersteigen, müssen sie versteuert werden.
- Die Pendlerpauschale beträgt ab sofort 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
- Die zeitliche Befristung der sogenannten Mobilitätsprämie wird aufgehoben, sodass Steuerpflichtige mit geringem Einkommen die Prämie über das Jahr 2026 hinaus in Anspruch nehmen können.
- Unterkunftskosten für die Unterbringung im Ausland in Fällen der doppelten Haushaltsführung sind ab 2026 grundsätzlich bis zu 2.000 Euro begünstigt.
- Die Lohnsteuerpauschalierung mit 25 Prozent der steuerpflichtigen Teile einer Betriebsfeier, die nicht allen Beschäftigten des Betriebs oder Teilbetriebs offensteht, ist seit Jahresbeginn nicht mehr möglich.
- Die Übungsleiterpauschale wurde auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro angehoben.
- Gewerkschaftsmitglieder können ihren Beitrag ab 2026 zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen vom zu versteuernden Einkommen absetzen.
- Zum 1. Januar 2026 ist das Kindergeld auf 259 Euro pro Monat und Kind gestiegen – also um 4 Euro gegenüber 2025. Zudem wurde der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro pro Kind und Jahr erhöht.
