Überlassung von Handy, Tablet & Co. in der Sozialversicherung
Häufig werden Arbeitnehmern mobile Endgeräte inklusive der Software auch zur privaten Nutzung überlassen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben in ihrer Besprechung am 4. Mai 2023 festgelegt, wie diese Modelle sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen sind.