Umlagepflicht und Erstattungssatz U1 für 2026
Arbeitgeber haben bis zum 28. Januar 2026 (Fälligkeitstag der Gesamtsozialversicherungsbeiträge für Januar 2026) zu beurteilen, ob sie im Jahr 2026 im Umlageverfahren für Krankheitsaufwendungen U1 umlagepflichtig sind. Sollte dies der Fall sein, müssen sie den Erstattungssatz für das Kalenderjahr 2026 im U1-Verfahren wählen.
