Mann arbeitet am Schreibtisch

Als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin rundum versorgt

Sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bei der BIG krankenversichert profitieren Sie und Ihre ganze Familie nicht nur vom gesamten Leistungskatalog, sondern auch von zahlreichen Extras-Leistungen. Dazu haben wir in meineBIG für Sie viele Services, mit denen Sie Ihre Krankenkasse-Angelegenheiten digital und unkompliziert regeln können.
  • PräventionskurseWir unterstützen Ihre aktive Vorsorge mit bis zu 240 Euro für z. B. Yoga, Rückenschule oder Stressbewältigung.Mehr erfahren
  • 50 Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung An der professionellen Zahnreinigung beteiligen wir uns mit 50 Euro pro Jahr.Mehr erfahren
  • Attraktives BonusprogrammSichern Sie sich mehr als 100 Euro in unserem Bonusprogramm.Mehr erfahren
  • Osteopathie160 Euro Zuschuss erhalten Sie für Osteopathie-Behandlungen.Mehr erfahren
  • Kostenlose FamilienversicherungSie können Ihre Lebens- oder Ehepartner sowie Ihre Kinder kostenlos mitversichern.Mehr erfahren
  • Leistungen von A-ZHier finden Sie alle gesetzlichen Leistungen und alle Extras der BIG.Alle leistungen der BIG

Online-Kundencenter meineBIG

In meineBIG können Sie bequem vom Sofa aus Ihre Gesundheitsdinge managen.

  • Post von der BIG digital erhalten
  • Rechnungen erstatten lassen
  • BIGtionär Maßnahmen melden
  • Leistungen beantragen
Mann sitzt mit seinem Laptop am Tisch.

Ihren Beitrag berechnen

Mit dem Beitragsrechner können Sie schnell und unkompliziert Ihren Beitrag für Ihre individuelle Situation berechnen. Bitte beachten Sie: Zum 1. Juli 2023 wurden die Beitragssätze zur Pflegeversicherung angepasst. Sie unterscheiden sich jetzt danach, wie viele Kinder Sie haben. Da diese Anpassung sehr kurzfristig entschieden wurde, werden die neuen Werte in unserem Beitragsrechner aktuell noch nicht berücksichtigt. Wir aktualisieren den Rechner so schnell wie möglich.

Freiwillige Krankenversicherung für höherverdienende Arbeitnehmer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttogehalt von mehr als 66.600,00 Euro bzw. einem monatlichen Bruttogehalt von mehr als 5.550,00 Euro gelten als Höherverdienend und sind somit nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Als höherverdienende/-r Arbeitnehmer/-in können Sie sich freiwillig bei der BIG versichern. Wie auch bei der Pflichtversicherung zahlt auch hier der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. 

So berechnen sich Ihre Beiträge in der freiwilligen Versicherung

Ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 16,05 % und wird anhand der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.987,50 Euro ermittelt. Ihr Beitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag der BIG von 1,45 Prozent zusammen. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,40 % (+ 0,35 % bei Kinderlosen).

 

Berechnung bei einem Einkommen mit der Beitragsbemessungsgrenze 4.987,50 € mit Anspruch auf Krankengeld

Personen mit Kindern Personen ohne Kinder
Krankenversicherung800,50 €800,50 € (16,05 %)
Pflegeversicherung169,58 € (3,40 %)199,50 € (+ 0,35 %)
Gesamt916, 71 €928,81 €

Häufige Fragen

Als Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttogehalt von bis zu 66.600,00 Euro bzw. monatlichen Bruttogehalt von 5.550,00 Euro sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Das gleiche gilt auch für die meisten Studenten und Rentner. Ihre Kinder und Ihren nicht erwerbstätigen Ehepartner können Sie beitragsfrei mitversichern. Liegen Sie mit Ihrem Einkommen über den genannten Grenzen, können wir Sie als Arbeitnehmer freiwillig versichern. Hierfür nutzen Sie gerne auch den Online-Mitgliedschaftsantrag.

Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer und Minijobber, die bis zu 520 Euro brutto verdienen, sind nicht pflichtversichert. Sie zahlen daher selbst keine Beiträge. In diesem Fall schließen wir gerne eine freiwillige Versicherung für Sie ab.

Wenn Sie bereits privat versichert sind und krankenversicherungspflichtig werden, zum Beispiel weil Ihr Einkommen langfristig unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, können Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist bis auf einige Ausnahmen, wie z.B. bei befreiten Studenten, nicht rückgängig zu machen.