
Als Arbeitnehmer/-in rundum versorgt
- PräventionskurseWir unterstützen Ihre aktive Vorsorge mit bis zu 240 Euro.
- Hervorragende ZahnleistungenKostenlose professionelle Zahnreinigung und günstiger Zahnersatz.
- Attraktives BonusprogrammSichern Sie sich mehr als 100 Euro in unserem Bonusprogramm.
- Osteopathie160 Euro für Osteopathie-Behandlungen
- Kostenlose FamilienversicherungSie können Ihre Lebens- oder Ehepartner sowie Ihre Kinder kostenlos mitversichern.
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Freiwillige Krankenversicherung für höherverdienende Arbeitnehmer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttogehalt von mehr als 64.350,00 Euro bzw. einem monatlichen Bruttogehalt von mehr als 5.362,50 Euro gelten als Höherverdienend und sind somit nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Als höherverdienende/-r Arbeitnehmer/-in können Sie sich freiwillig bei der BIG versichern. Wie bei Pflichtversicherten zahlt auch hier der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.
So berechnen sich Ihre Beiträge:
Ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 15,9 % und wird anhand der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.837,50 Euro ermittelt. Ihr Beitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag der BIG von 1,3 Prozent zusammen. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,05 % (+ 0,35 % bei Kinderlosen).
Einkommen Beitragsbemessungsgrenze 4.837,50 € (mit Anspruch auf Krankengeld):
Personen mit Kindern | Personen ohne Kinder | |
---|---|---|
Krankenversicherung | 769,17 %) | 769,17 € (15,9 %) |
Pflegeversicherung | 147,54 € (3,05 %) | 164,48 € (+0,35 %) |
Gesamt | 916, 71 € | 928,81 € |
Häufige Fragen
Als Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttogehalt von bis zu 64.350,00 Euro bzw. monatlichen Bruttogehalt von 5.362,50 Euro sind Sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Das gleiche gilt auch für die meisten Studenten und Rentner. Ihre Kinder und Ihren nicht erwerbstätigen Ehepartner können Sie beitragsfrei mitversichern. „ Liegen Sie mit Ihrem Einkommen über den genannten Grenzen, können wir Sie als Arbeitnehmer freiwillig versichern. Hierfür nutzen Sie gerne auch den Online-Mitgliedschaftsantrag.
Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer und Minijobber, die bis zu 450 Euro brutto verdienen, sind nicht pflichtversichert. Sie zahlen daher selbst keine Beiträge. In diesem Fall schließen wir gerne eine freiwillige Versicherung für Sie ab.
Wenn Sie bereits privat versichert sind und krankenversicherungspflichtig werden, zum Beispiel weil Ihr Einkommen langfristig unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, können Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist bis auf einige Ausnahmen, wie z.B. bei befreiten Studenten, nicht rückgängig zu machen.