Für alle freiwillig Versicherten wurde zu Berechnung der Beiträge eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage von 1.178,33 Euro festgelegt. Hier werden insbesondere hauptberuflich Selbstständige mit geringen Einkünften deutlich entlastet.
Beispiel:
Herr Fröhlich ist selbstständig. Er hat monatliche Einkünfte in Höhe von 850,00 Euro.
Wir berechnen die Beiträge von Herrn Fröhlich anhand der einheitlichen Mindestbemessungsgrundlage von 1.178,33 Euro.
Welche Besonderheiten gibt es?
Ihr Ehegatte/ Ihre Ehegattin ist privat versichert? Hier gilt nicht automatisch die einheitliche Mindestbemessungsgrundlage. Bitte melden Sie sich bei uns zur individuellen Berechnung Ihrer Beiträge.